INHALT
Vor diesem Hintergrund sind zeitversetzt drei neue Leistungsarten als Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM geschaffen worden: die anderen Leistungsanbieter, das Budget für Arbeit sowie das Budget für Ausbildung, die mit den §§ 60f. SGB IX in Kraft getreten sind. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Instrumente nicht in dem Umfang in Anspruch genommen werden, wie vom Gesetzgeber vorgestellt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Beim Budget für Arbeit hat bspw. eine explorative Studie der Humboldt-Universität gezeigt, dass die fehlende Vermittlung, Unsicherheiten bzgl. der Anspruchsvoraussetzungen sowie offene rentenrechtliche Fragen zu Hemmnissen führen. Eine Umfrage unter anderen Leistungsanbietern hat u. a. ergeben, dass die bürokratischen Hürden sehr hoch seien und mehr Werbung für das Angebot notwendig sei.
Mit dem im Jahr 2020 in Kraft getretenen Budget für Ausbildung soll insbesondere jungen Menschen mit Behinderungen ein vollwertiger, anerkannter Ausbildungsabschluss ermöglicht und somit eine weitere Alternative zur WfbM geboten werden. Jedoch lässt sich bundesweit nur eine geringe zweistellige Zahl von bewilligten Budgets ausfindig machen. Jedoch lassen die Beschlüsse zum Teilhabestärkungsgesetz Grund zur Hoffnung, denn das Budget für Ausbildung wird erweitert. Ab dem 1. Januar 2022 sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. So wird eine weitere Möglichkeit geschaffen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden.
PROGRAMM
Stand: 09. Februar 2022