Veranstaltungsdokumentation
Hier finden Sie unsere vergangenen Veranstaltungen mit einem kurzen inhaltlichen Rückblick, Materialien zum Download sowie Audiomittschnitte und Transkripte.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird erstmals klargestellt, dass die Teilhabe an Bildung eine eigene Reha-Leistung ist. Künftig wird dadurch sowohl die Förderung einer schulischen oder hochschulischen beruflichen Weiterbildung im Anschluss an eine duale oder schulische Berufsausbildung (Meisterkurs, Bachelorstudium) ebenso möglich wie die Förderung einer rein akademischen Aus- und Weiterbildung (Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium).
Dr. Florian Steinmüller, stv. Leiter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, stellte das Projekt und den Umsetzungsstand des BTHG im Rahmen der 67. DRK-Bundestagung der Träger von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vor.
Im Rahmen des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ wird die Regionalkonferenz Süd für Vertreterinnen und Vertreter der (zukünftigen) Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer und Organisationen der Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Im Zentrum der Veranstaltung stehen wesentliche Regelungsinhalte des BTHG. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zudem einen Überblick zum Umsetzungsstand des BTHG auf Bundesebene geben.
Im Zuge des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind zum 1. Januar 2018 mit den §§ 141 ff. SGB XII (§§ 117 ff. SGB IX n.F. ab 1. Januar 2020) die Neuregelungen zur Gesamtplanung in Kraft getreten. Die gesetzliche Vorschrift verbindet die bereits hohen Anforderungen an eine Gesamtplanung mit umfassenden Beratungs- und Unterstützungspflichten an die Teilhabeplanung nach § 19 SGB IX, Teil 1.
Welche Neuerungen bringt das BTHG für die Gesamt- und Teilhabeplanung mit sich? Welche Kriterien müssen in den Verfahren beachtet werden und welche Regelungen gelten für die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigten sich die 80 Teilnehmenden der Vertiefungsveranstaltung zum Thema „Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG als Chance für Leistungen wie aus einer Hand " vom 10. bis 12. April 2019 in Berlin.
Annett Löwe, wissenschaftliche Referentin im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, stellte das Projekt und den Umsetzungsstand in den Ländern bei einem Treffen des Arbeitskreises Behindertenhilfe und Psychiatrie (Bundesverband AWO) vor.
Dr. Florian Steinmüller, stv. Leiter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, stellte das Projekt und den Umsetzungsstand des BTHG im Rahmen der Veranstaltung „Aktuelle fachliche, fachpolitische und rechtliche Entwicklungen in der Sozialhilfe“ des Deutschen Vereins vor.
Die ab dem 1. Januar 2020 erforderliche Trennung dieser Komplexleistung in ihre Einzelbestandteile stellt Leistungsträger wie Leistungserbringer vor große Herausforderungen. Bis spätestens Mitte 2019 müssen neue Landesrahmenverträge verhandelt und Leistungsvereinbarungen abgeschlossen sein, damit zum Jahreswechsel 2019/20 tatsächlich Leistungen nach dem dann geltenden Recht bewilligt und erbracht werden können. Die mit der Leistungstrennung im Zusammenhang stehenden wirtschaftlichen Folgen haben Einfluss auf die Ausgestaltung und Finanzierung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe.
Mit der zweiten Reformstufe des BTHG sind zum 1. Januar 2018 auch die Neuregelungen zum Vertragsrecht für die Eingliederungshilfe in den §§ 123 bis 134 SGB IX in Kraft getreten. Damit können die neu bestimmten Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer mit den Rahmenvertragsverhandlungen für die ab 1. Januar 2020 geltenden Regelungen beginnen.
Am 21. Februar 2019 fand im Hochschulzentrum Fulda das Beiratstreffen des Instituts für personenzentrierte Hilfen GmbH statt. Im Rahmen des Treffens hielt Annett Löwe, wissenschaftliche Referentin im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, einen Vortrag über den Umsetzungsstand des BTHG in den Ländern.