Neue Leistungsstrukturen für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
Hier finden Sie die Präsentation von Herr Schmitt-Schäfer zum Download.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. hat im Februar 2019 eine "Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teil-habe gemäß § 26 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX" herausgegeben.