Seit 2018 gibt es mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): die sogenannten Anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim sprach in seinem Vortrag über die Herausforderungen als Anderer Leistungsanbieter.
Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wurde in sechs Modellregionen von 2020 bis 2022 umgesetzt. Der Fokus des Projekts lag in einer personenzentrierten und sozialraumorientierten Teilhabeplanung im Bereich Arbeit unter Einbezug der Lebensverhältnisse der leistungsberechtigten Personen sowie verschiedener regionaler Netzwerkpartner.
Ein wesentliches Ziel des BTHG ist es, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen personenzentriert weiterzuentwickeln. Doch noch werden das Budget für Arbeit, das Budget für Ausbildung und die anderen Leistungsanbieter nicht so genutzt, wie vom Bundesgesetzgeber erhofft. Die digitale Veranstaltung informierte über die Leistungsformen, stellt gute Praxisbeispiele vor und lädt zum Austausch zwischen Leistungsträgern, Leistungserbringern und Menschen mit Behinderungen ein.
Seit 2018 gibt es mit dem BTHG für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer WfbM: die sogenannten anderen Leistungsanbieter. Einen Erfahrungsbericht und die Möglichkeit Fragen zum Thema zu stellen, erhielten interessierte Personen im Rahmen der Veranstaltung.
Mit der zweiten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2018 sind auch die Neuregelungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kraft getreten. Auf der zehnten Vertiefungsveranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG haben sich am 11. und 12. Oktober 2018 50 Teilnehmende mit dem Thema „Teilhabe am Arbeitsleben – Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter nach dem BTHG“ in Hannover auseinandergesetzt.
Ist es für Inklusionsbetriebe möglich, als anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX anerkannt zu werden? Wenn ja, sind Ihnen Inklusionsbetriebe bekannt, denen dies …
Der § 56 SGB XII ist weggefallen. Heißt das, es gibt die "sonstige Beschäftigungsstätte" nicht mehr?
Welche neuen Möglichkeiten ergeben sich für Menschen mit Behinderungen durch das neue Wahlrecht nach § 62 SGB IX und wie könnte dieses Wahlrecht in der Praxis …
Uns bewegt aktuell folgende Frage im Kontext der Öffnung der WfBM für Andere Anbieter §60 SGB IX: Wir sind als Träger angetreten, eine Zahl von ca. 30 …
Wir würden gerne eine kleinere Einheit im Arbeitsbereich anbieten. Bis zu 6 Plätzen. Die Darstellung mit den Personalschlüsseln in der WVO von 1:12 ist damit kaum …
Im Fachkonzept der BA für Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern ist festgelegt, dass das Personal über die sonderpädagogische …
Nach einem dreijährigen Praktikum in der Kinderkrippe wäre eine Beschäftigung einer Frau mit Down-Syndrom von täglich 10 bis 12.30 Uhr nach IFD und Kitaleitung möglich. …
Warum soll ein „anderer Leistungsanbieter“ im Sinne des § 60 SGB IX die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie eine WfbM? Das schreckt potenzielle Anbieter ab.
Gibt es eine Eigenbeteiligung der Leistungsberechtigten bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfbM und bei anderen Leistungsanbietern?
Unser Träger möchte ab dem 1. Januar 2018 Anbieter von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Anderer Leistungsanbieter - werden. Der Antrag auf Vereinbarung der …