Eigenbeteiligung bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung

BTHG-Kompass

Andere Leistungsanbieter

Andere Leistungsanbieter bieten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen berufliche Bildung oder Beschäftigung an und sollen das Angebot außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen ergänzen.

Eigenbeteiligung bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung

Gibt es eine Eigenbeteiligung der Leistungsberechtigten bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfbM und bei anderen Leistungsanbietern?

Eigenbeteiligung der Leistungsberechtigten

Durch das Starke-Familien-Gesetz vom 3. Mai 2019 wurde die im BTHG (Art. 13 Nr. 16 BTHG) vorgesehene Eigenbeteiligung zur gemeinsamen Mittagsverpflegung, die Beschäftigte ab dem 1. Januar 2020 hätten zahlen sollen, gestrichen (Art. 4 und 7 Starke-Familien-Gesetz).

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.