Wie können die im Gesamtplanverfahren identifizierten Leistungen so gestaltet werden, dass sie den leistungsberechtigten Personen eine individuelle Lebensführung ermöglichen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern? Ziel der Veranstaltung war es u. a., Erfolgsgeschichten zu teilen und gemeinsam konkrete Schritte für eine personenzentrierte Ausgestaltung zu entwickeln.
Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wurde in sechs Modellregionen von 2020 bis 2022 umgesetzt. Der Fokus des Projekts lag in einer personenzentrierten und sozialraumorientierten Teilhabeplanung im Bereich Arbeit unter Einbezug der Lebensverhältnisse der leistungsberechtigten Personen sowie verschiedener regionaler Netzwerkpartner.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Vereinbarungen legen. Welche Regelungsmöglichkeiten in den Einzelvereinbarungen bestehen, ist daher auch von den getroffenen Regelungen in den Landesrahmenverträgen abhängig.
Die Wirkungskontrolle ist Bestandteil der Überprüfung des Gesamtplans, die spätestens nach zwei Jahren erfolgen muss. In der Praxis gibt es jedoch noch viele Unklarheiten. Die Vertiefungsveranstaltung klärt die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen von Wirkung, den Zusammenhang im Gesamtplanverfahren sowie Kriterien für die praktische Durchführung der Wirkungskontrolle.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Veranstaltung beleuchtete den Weg vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung neuer Leistungen sowie alternative Finanzierungsstrukturen.
Die Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales sowie Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin veranstalteten gemeinsam mit dem Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG eine gemeinsame Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG.
Im Mittelpunkt des Gesamt- und Teilhabplanverfahrens steht der Mensch mit Behinderungen. Im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung informierte Friederike Hellinger, Teilhabeberaterin der EUTB Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, darüber, wo genau Leistungsberechtigte in den Verfahren beteiligt werden müssen, was sie als Unterstützung dafür fordern oder wen sie hinzuziehen können.
Das Bundesteilhabegesetz hat bei rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern zu vielen Unsicherheiten geführt. Insbesondere die Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen aber auch die neuen Verfahren sowie vertragsrechtliche Änderungen stellen Betreuerinnen und Betreuer vor Herausforderungen. Mit den wesentlichen gesetzlichen Änderungen beschäftigte sich am 22./23. September 202 eine Veranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, an der fast 70 Personen teilnahmen.
Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Im Rahmen eines offenen Austauschs diskutieren wir mit Ihnen, welche Erfahrungen Sie mit der Umsetzung der Personenzentrierung im gesamten Reha-Prozess gesammelt haben.
Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Im Rahmen eines offenen Austauschs diskutieren wir mit Ihnen, welche Erfahrungen Sie mit der Umsetzung der Personenzentrierung im gesamten Reha-Prozess gesammelt haben.
Gemäß § 42 Abs. 2 SGB IX gibt es einen sehr umfangreichen Katalog an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Muss im Falle des Zusammentreffens von …
Wir haben einen Antrag auf (vorzeitige) Durchführung eines Gesamtplanverfahrens und eines Teilhabeplanverfahrens in einem bereits laufenden Fall erhalten. Die …
Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Werkstätten für ihre berufliche Teilhabe nutzen, ist eine Selbstvertretung in ihren Angelegenheiten viel häufiger gegeben …
Ist es richtig, dass für Leistungen nach Teil 1, Kapitel 1 – 14 SGB IX die §§ 19 und 20 (Teilhabeplan, Teilhabekonferenz) anzuwenden sind, solange sich Leistungen des …
Als Sozialarbeiterin bei einem Leistungserbringer stelle ich fest, dass bisher für die von mir leistungsberechtigten Menschen mit psychischen Erkrankungen kein …
Können Elternassistenten auch im Gesamtplanverfahren eingebunden werden?
Guten Tag, meine Frage ist, ob in Fällen der Elternassistenz die Gesamtplankonferenz zwingend durchzuführen ist?
§ 117 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX sieht als Kriterium des Gesamtplanverfahrens u.a. vor, dass es "konsensorientiert" zu erfolgen hat. Was geschieht und wer entscheidet, wenn …
Wie verhalten sich örtlicher und überörtlicher Träger im Gesamtplanverfahren zueinander?
Für gerichtliche Betreuer oder auch Mitarbeiter von Leistungserbringern bedeutet die Teilnahme am Bedarfsfeststellungsverfahren als Vertrauensperson (§ 144 Abs. 3 Nr. 2 …