Digitale Fachveranstaltung Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe

Digitale Fachveranstaltung

Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Vereinbarungen legen. Welche Regelungsmöglichkeiten in den Einzelvereinbarungen bestehen, ist daher auch von den getroffenen Regelungen in den Landesrahmenverträgen abhängig.

Inhalt

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) gilt seit 2018 ein neues Vertragsrecht. Die Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer unter Mitwirkung der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen mussten daraufhin neue Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX schließen, die eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach 125 SGB IX vorgeben. Um Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich Wirksamkeit von Leistungsangeboten zu vereinheitlichen, haben die Vertragskommissionen in einigen Bundesländern Rahmen- oder Musterleistungsvereinbarungen als Bestandteil des Landesrahmenvertrags erarbeitet.
Die Veranstaltung thematisiert die Chancen und Grenzen der Landesrahmenverträge sowie der Rahmen- und Musterleistungsvereinbarungen für das Schließen von Einzelvereinbarungen. Wir beleuchten sowohl die Möglichkeit abweichender Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX als auch alternative Vergütungsformen wie Sozialraum- bzw. Trägerbudgets. Referentinnen und Referenten aus der Praxis berichten, welche Aspekte in der Konzeptentwicklung beachtet werden müssen und wie alle Akteure von der Einbindung der Menschen mit Behinderungen profitieren können. Zum Abschluss erhalten die Teilnehmenden Einblick, welche Ansätze es in der Praxis gibt, sich Indikatoren für die Wirksamkeit von Leistungsangeboten anzunähern.

Ziele

Die Teilnehmenden erfahren, welche Möglichkeiten für die Vereinbarung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und deren Vergütung vom Gesetzgeber geschaffen wurden und wie sie in der Praxis angewendet werden. Good-Practice-Beispiele geben Anregungen, wie bestehende Leistungs- und Finanzierungsstrukturen weiterentwickelt werden können.

Zielgruppen

Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der Eingliederungshilfe, von Leistungserbringern für Fachleistungen der Eingliederungshilfe und an Vertreterinnen und Vertreter der „maßgeblichen Interessenvertretungen“ von Menschen mit Behinderungen.

1. Veranstaltungstag 14. März 2023

Einführender Vortrag: "Vom Landesrahmenvertrag Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Eingliederungshilfe“ und anschließende Diskussion

Referent: Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, Rechtsanwalt, Hamburg

Konzeptentwicklung auf der Grundlage eines Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX

Referent: Daniel Schuster, Bethel

2. Veranstaltungstag 15. März 2023

Vergütungsformen in der Eingliederungshilfe

Referent: Christian Grelck, Landkreis Nordfriesland

Referentin: Kathrin Haubner, Sozialbehörde Hamburg

Indikatoren für Wirksamkeit entwickeln

Referent: Thomas Schmitt-Schäfer, transfer – Unternehmen für soziale Innovation

Referent/innen: Anne-Kathrin Helten und Sebastian Ottmann, Evangelische Hochschule Nürnberg

Referentin: Irmgard Fischer-Orthwein, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

Referentin: Manuela Wettels, Stadt Ulm

Programm

Stand: 14. März 2023

Ort
https://umsetzungsbegleitung-bthg.vidivent.de
Zeit
14.03.2023 - 15.03.2023

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