Die Teilhabeberatungsverordnung setzt den gesetzlichen Rahmen zur Vergabe und Einrichtung von EUTBs und ist in ihrer ersten Fassung seit Januar 2022 gültig. In der ersten Verordnung zur Änderung der Teilhabeverordnung wird der Zuschuss pro Vollzeitäquivalent bei Personal- und Sachausgaben erhöht.
Ob per Video, Telefon oder vor Ort: mit der kostenfreien App „Teilhabeberatung“ der EUTB können Sie sich von überall aus zu Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe informieren. Ab dem 1. Juli 2023 ist eine Beratung auch per Video möglich.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Forschungsbericht zur Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) veröffentlicht. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf den Auswirkungen der Beratung auf die Ratsuchenden. Zudem wurden die Auswirkungen der EUTB auf das Institutionensystem im Bereich Teilhabe und Reha untersucht.
Im Newsletter vom März 2023 wollten wir von Ihnen wissen, ob Ihrer Einschätzung nach eine Beratung nach § 106 SGB IX vor der Bedarfsermittlung stattfindet. Auch wenn die Ergebnisse der Umfrage nicht repräsentativ sind, erlauben uns Ihre Erfahrungsberichte, Anmerkung und Kritik doch einen guten Einblick in die tägliche Umsetzungspraxis.
Mit dem BTHG verpflichtet der Bundesgesetzgeber alle Rehabilitationsträger dazu, Menschen mit Behinderungen orientiert an ihrer konkreten Lebenssituation zu beraten. Für die Eingliederungshilfe gibt es gesonderte, umfangreiche Pflichten für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit …
Die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, kurz: EUTB, haben ab 2023 einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Das regelt die Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV). Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag Ende Juni den Zwischenbericht 2021 zur Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) vorgelegt (BT-Drs. 19/31168). Er befasst sich vor allem mit strukturellen Fragen und mit Qualitätsaspekten der Beratung.
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