Bedarfsermittlung im Kontext von Wirkungskontrolle und Wirkungsanaylse

Service

Bedarfsermittlung im Kontext der Wirkungsanalyse und -kontrolle

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber den unbestimmten Rechtsbegriff der Wirkung ins SGB IX eingeführt, konkret im Rahmen des Gesamtplanverfahrens als Wirkungskontrolle. Sie ist Bestandteil der Überprüfung des Gesamtplans, die spätestens nach zwei Jahren erfolgen muss. Zum Themenkomplex Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle gab es kostenfreie digitale Fachveranstaltungen, in denen Praxisbeispiele aus einzelnen Bundesländern vorgestellt wurden.

23. Mai 2023

Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle in Bremen


Martina Kemme und Thomas Nowack vom Senat für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen gaben einen Einblick in ihre Arbeitspraxis der Bedarfsermittlung, welches Instrument dafür verwendet wird und wie am Ende des Verfahrens Ziele mit dem Leistungsberechtigten gemeinsam formuliert werden. Es wurde deutlich, dass Leistungsberechtige mit ihren Zielen und Wünschen im Fokus der Leistungserbringung stehen, so wie durch den Gesetzgeber vorgegeben. Im Verlauf des Verfahrens werden diese Ziele gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten ermittelt und verschriftlicht. Eine ausführliche Zusammenfassung finden Sie hier.

 

1. Juni 2023

Wirkungsanalyse im Kontext der Bedarfsermittlung und des Gesamtplanverfahrens in Rheinland-Pfalz

 

Frau Christina Nedoma vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz stellte das Kerninstrument für eine Wirkungsanalyse in Rheinland-Pfalz vor. Nach einer kurzen Verortung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, nahm sie insbesondere das Verhältnis zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und den Leistungsberechtigten näher in den Blick. Der Schwerpunkt der Umsetzung des BTHG sowie der UN-Behindertenrechtskonvention liege in diesem Fall darin, die Bedarfe der leistungsberechtigten Personen zu ermitteln und die Wirkung der vereinbarten Leistungen zu messen, um so eine Teilhabe der Leistungsberechtigten zu gewähren. Grundlage hierfür sei neben der Beratung und Unterstützung im Vorfeld die Bedarfsermittlung.

Im Zuge dessen präsentierte Frau Nedoma das Bedarfsermittlungsinstrument Rheinland-Pfalz (IBE_RLP), welches sich an dem ICF-Modell orientiert. Die ausführliche Zusammenfassung können Sie hier nachlesen.

 

 

Die Präsentation ist nicht barrierefrei. Die barrierefreie Version wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

BTHG-Kompass

Bedarfsermittlung und ICF

Fragen-Antwort-Paare zum Themenfeld Bedarfsermittlung und ICF finden Sie in unserem BTHG-Kompass.

Links und Materialien

Sie möchten mehr erfahren?

Hier finden Sie weiterführende Literatur und Links zum Thema Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung.

Mitschnitte

Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung

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