Die Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM veröffentlicht die Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen“

10. März 2020

Die Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM veröffentlicht Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen“

Drei Jahre nach Inkrafttreten des BTHG und somit auch der gesetzlichen Verankerung des Amts der Frauenbeauftragten in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zeigen sich erste Erfahrungen aus der Praxis. Die Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM (BAG WfbM) hat auf diesen Erfahrungen aufbauend eine Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen“ für Werkstatt-Geschäftsführungen veröffentlicht.

Mehr Mitwirkungsmöglichkeiten durch das BTHG

Mit Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2017 sind die Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in einer WfbM verbessert worden. Wesentlichen Beitrag hierzu ist nach Artikel 22 des BTHG die Einführung des Amts der Frauenbeauftragten in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).

Notwendigkeit von Frauenbeauftragen in WfbM

Als Begründung für die gesetzliche Verankerung dieses Amtes führt der Gesetzgeber an, dass Frauen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeiten, besonders häufig Gewalt erfahren und zudem geschlechtsspezifische Diskriminierung, Grenzüberschreitungen und Strukturen, die Gewalt begünstigen, erleben. Frauenbeauftragte können dem entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.

Aufgaben der Frauenbeauftragten

Die Aufgabe der Frauenbeauftragten ist u. a. die Stärkung und der Schutz der Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen. Frauenbeauftragte sind selbst Werkstattbeschäftigte, die ihren Kolleginnen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen, sie beraten und unterstützen. In ihrer Funktion haben sie einen Zugang "auf Augenhöhe" zu den Ratsuchenden und können somit besser der Diskriminierung von Frauen in Einrichtungen im Sinne des "Peer-Supports" entgegenwirken.
Aufgabe der Frauenbeauftragten ist die Vertretung der Interessen der behinderten Frauen gegenüber der Werkstattleitung insbesondere in den Bereichen:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern,
  • Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
  • Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt.

Veröffentlichung der Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen“

Drei Jahre nach Inkrafttreten der rechtlichen Änderungen lassen sich mittels Befragungen und Berichten seitens der BAG WfbM erste Erfahrungen zusammenfassen und Problemfelder aus der Praxis identifizieren. Auf Grundlage der Erfahrungen hat die BAG WfbM eine Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen“ für Werkstatt-Geschäftsführungen veröffentlicht. In dieser werden Handlungsempfehlungen für Werkstätten für behinderte Menschen zur bestmöglichen Unterstützung der Arbeit von Frauenbeauftragten gegeben und nach neuesten Erkenntnissen regelmäßig durch die BAG WfbM aktualisiert.

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