Das Bundesteilhabegesetz zwischen Anspruch und Umsetzung

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Das Bundesteilhabegesetz zwischen Anspruch und Umsetzung

Die aktuelle Ausgabe des Archivs für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit (50. Jahrgang, Nr. 1/2019) beschäftigt sich intensiv mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. 

Titelseite des Archivs für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1/2019

© Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

In acht Aufsätzen werden verschiedene mit dem BTHG reformierte Verfahren und eingeführte Neuerungen untersucht und bewertet. Forschungsleitend ist dabei die Frage, ob und wie der mit dem komplexen Gesetzeswerk angestrebte und vielzitierte Paradigmenwechsel in der Rehabilitations- und Teilhabepolitik umgesetzt werden kann.

In einer einleitenden Abhandlung geht Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (Universität Siegen) ebendieser Frage nach. Prof. Dr. Heike Engel (Hochschule Niederrhein) und Thomas Schmitt-Schäfer (transfer – Unternehmen für soziale Innovation) informieren in einem Aufsatz über die Einführung geeigneter Bedarfsermittlungsinstrumente und ihre Einbettung in das Gesamtplanverfahren. Das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Pflege stellt Prof. Dr. Edna Rasch von der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz vor dem Hintergrund der Personenzentrierung dar.

Neben Wissenschaftler/innen kommen in der Herausgabe des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. auch mit der Umsetzung beschäftigte Praktiker/innen zu Wort. Natalie Tauchert (Geschäftsführerin des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.) berichtet über „Erste Erfahrungen mit dem BTHG aus der Sicht betroffener Menschen“. Die trägerübergreifende Teilhabeplanung steht bei Marcus Schian und Bernd Giraud (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.) im Fokus. Fragen und Herausforderungen bei der Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen, die bis dato als „Komplexleistung“ angeboten werden konnten und nun aufgelöst werden müssen, nimmt Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust (Bundesgeschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe) in den Blick. Schließlich berichten Gisela Hermes (Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen) und Matthias Rösch (Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Rheinland-Pfalz) von eigenen Erfahrungen mit der neu eingeführten Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). 

Darüber hinaus stellen Dr. Florian Steinmüller und Annett Löwe (Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG) den Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern dar.

Die Fachzeitschrift wird im Auftrag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. herausgegeben und erscheint vierteljährlich im Lambertus-Verlag. Sie kann als Druckausgabe für 14,50€ (10,70 für DV-Mitglieder) erworben werden.
 

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