Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 11. Dezember 2019 das Zweite Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (2. Teilhabestärkungsgesetz) beschlossen (Drucksache 19/1498).
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Dezember 2019 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Damit wird insbesondere das Landesausführungsgesetz zum SGB IX (AG-SGB IX M-V) erlassen.
Mit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes wird ab dem 1. Januar 2020 das Budget für Ausbildung eingeführt. Dieses soll jungen Menschen mit Behinderungen den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung erleichtern und eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bieten.
Am 3. Dezember 2019 hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, Teilhabeempfehlungen veröffentlicht, die sich in erster Linie an die Bundesregierung richten. Die Empfehlungen umfassen die Themen Gesundheit, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, Wohnen, Teilhabe am Arbeitsleben und Digitalisierung. Zudem wird ein Ausblick zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gegeben.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist seit dem 1. Mai 2017 Träger des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert. Die zunächst bis Ende 2019 angedachte Förderung wurde nun um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. In einem Interview erläutert Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins, die Neuerungen für den kommenden Projektzeitraum.
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 im zweiten Durchgang dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Darin enthalten sind auch mehrere Änderungen zum Bundesteilhabegesetz, u.a. die Weiterförderung der EUTB nach 2022 und die Einführung eines Budgets für Ausbildung.
Ab dem 1. Januar 2020 gilt für Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben, dass sie die Kosten für ihre Verpflegung (Warenwert) aus ihrer Grundsicherung finanzieren. Leistungserbringer, die Verpflegungsleistungen, also auch die Zubereitung der Speisen, erbringen, müssten dafür die volle Umsatzsteuer von 19 Prozent abführen und entsprechende Beträge gegenüber den Leistungsberechtigten abrechnen.
Ab dem 1. Januar 2020 ist das Mittagessen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder vergleichbaren tagesstrukturierenden Angeboten für die Leistungsberechtigten Teil ihrer existenzsichernden Leistungen. Der Betrag wird dann aus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt.
Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.