Ausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

14. Dezember 2019

Ausführungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Dezember 2019 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Damit wird insbesondere das Landesausführungsgesetz zum SGB IX (AG-SGB IX M-V) erlassen.

Darin werden u. a. Regelungen zur Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe, zur maßgeblichen Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen nach § 131 Abs. 2 SGB IX, zu Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen und zur Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX getroffen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF-Dokument)sowie die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung hier (PDF-Dokument).

Das Ausführungsgesetz werden wir in Kürze auf der Seite zum Umsetzungsstand in Mecklenburg-Vorpommern für Sie zusammenfassen.

 

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