Zweites Teilhabestärkungsgesetz Schleswig-Holstein

12. Dezember 2019

Zweites Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Schleswig-Holstein beschlossen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 11. Dezember 2019 das Zweite Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (2. Teilhabestärkungsgesetz) beschlossen (Drucksache 19/1498).

Mit den darin enthaltenen Änderungen der Gesetze zur Ausführung des Neunten bzw. Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in das SGB IX zum 1. Januar 2020 nachvollzogen. Dies umfasst u. a. Regelungen zur Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe.  

Weitere Informationen zum Umsetzungsstand in Schleswig-Holstein finden Sie unter folgendem Link.

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