Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Am kommenden Wochenende sollen die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD abgeschlossen sein. Der Verlauf der Verhandlungen wird von allen Seiten kritisch beobachtet. Einige große Verbände meldeten sich in den vergangenen Tagen mit Positionspapieren und Stellungnahmen zur Behindertenpolitik zu Wort.
Mit dem Jahreswechsel sind eine ganze Reihe von Änderungen durch das BTHG in Kraft getreten. Nach ersten Verbesserungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, die 2017 wirksam wurden, steht die Reformstufe 2 im Zeichen erster strukturverbessernder Regelungen.
Am 17. Januar 2018 trat das Bayerische Teilhabegesetz I (BayTHG I) in Kraft. Es wurde am 7. Dezember 2017 vom Bayerischen Landtag beschlossen. Damit ist Bayern nach Hessen und Berlin das dritte Bundesland, das ein Ausführungsgesetz zum BTHG verabschiedet hat.
Mit dem Jahreswechsel stehen sie nun fest: Die ersten Beratungsstellen der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) in den Bundesländern haben ihre Arbeit aufgenommen.
Eine Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ist die Förderung einer „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB):
Der Deutsche Fürsorgetag ist der Leitkongress des Sozialen. Hier kommen alle Akteure zusammen, die in der Sozialpolitik, im Sozialrecht und in der Sozialen Arbeit tätig sind.
Am 12. Dezember haben die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) das neue, einheitliche Bedarfsermittlungsinstrument für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Die Vorstellung wurde als Video aufgezeichnet.
Im Frühjahr 2018 beginnt eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragte, groß angelegte empirische Studie. Ziel ist es, anhand der Ergebnisse bestehende Diskriminierungen zu beseitigen und Teilhabemöglichkeiten zu fördern.
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