Fachstelle Teilhabeberatung nimmt ihre Arbeit auf

27. Dezember 2017

Fachstelle Teilhabeberatung nimmt ihre Arbeit auf

Eine Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ist die Förderung einer „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB):

Logo der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

Menschen mit Behinderungen sollen künftig eine träger- und leistungserbringerunabhängige sowie niederschwellige Beratung zur Teilhabe und Selbstbestimmung in Anspruch nehmen können. Die Vernetzung von Beratungsangeboten und die Qualitätssicherung soll die am 1. Dezember 2017 in Berlin eröffnete Fachstelle Teilhabeberatung leisten. Wir freuen uns, dass sich die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau Lösekrug-Möller, Zeit genommen hat, auf unsere Fragen zu antworten.

Warum gibt es die Fachstelle Teilhabeberatung?

Menschen mit Behinderungen sollen ihre Rechte auf Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen besser verwirklichen können. Dazu sieht das Bundesteilhabegesetz die Förderung eines neuen niederschwelligen Beratungsangebotes vor. Das neue Netzwerk ist von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängig und setzt auf bestehende Beratungsstrukturen auf. Das ist die sogenannte „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB).

 

Die Fachstelle Teilhabeberatung ist Teil des Netzwerkes und unterstützt die regionalen Beratungsangebote. Sie wird von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung – gsub mbH – im Auftrag des BMAS umgesetzt, zusammen mit der Selbstbestimmt Leben UG und der Humboldt-Universität zu Berlin, Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen am Institut für Rehabilitationswissenschaften.

Welche Aufgaben hat die Fachstelle?

Die Fachstelle Teilhabeberatung

  • unterstützt fachlich und organisatorisch die regionalen Beratungsangebote, die im Rahmen der EUTB ab dem 1. Januar 2018 gefördert werden; das BMAS erwartet mehrere hundert Beratungsangebote;
  • fördert die Vernetzung der EUTB-Angebote untereinander und mit anderen bereits bestehenden Beratungsangeboten, wie denen der Rehabilitationsträger;
  • fördert das allen Beratungsangeboten zugrundeliegende Prinzip „Eine für alle“. Das bedeutet, dass die Beratung für alle Fragen der Rehabilitation und Teilhabe und alle Arten von Teilhabebeeinträchtigungen offensteht;
  • bietet ab Februar 2018 für alle Beraterinnen und Berater der EUTB eine verpflichtende Grundqualifizierung an;
  • baut die Beratungsmethode des Peer Counseling über die Grundqualifizierung, weitere Qualifizierungsangebote und strukturelle Maßnahmen aus;
  • unterstützt die regionalen Beratungsangebote der EUTB dabei, die Qualität der Beratung sicherzustellen;
  • baut eine Internetplattform auf, die Ratsuchenden und Beratern als Information und Austauschplattform dienen soll.

Wie fügt sich die Fachstelle in bestehende Beratungsstrukturen ein?

Die Fachstelle unterstützt die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, die ab 2018 durch bundesweite Beratungsstellen erfolgt. Die Teilhabeberatung ist, wie der Name sagt, ergänzend und unabhängig, das heißt sie berät ergänzend zu den bestehenden Beratungsstrukturen, unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern und ist nur den Anliegen der Ratsuchenden verpflichtet. Die Teilhabeberatung soll unter anderem im Vorfeld der Beantragung von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen informieren und den Ratsuchenden Orientierung geben. Eine Aufgabe der Fachstelle und der Teilhabeberatungsstellen ist es, die neuen Teilhabeberatungsstellen mit den bestehenden Beratungsangeboten zu vernetzen.

Wie wird die Arbeit der Fachstelle finanziert?

Die Fachstelle Teilhabeberatung ist als Dienstleister im Auftrag des BMAS tätig und wird über das Bundesministerium finanziert.

 

Vielen Dank, Frau Lösekrug-Möller!

 

Mehr Informationen finden Sie ab dem 1. Januar 2018 auf der Website der Fachstelle Teilhabeberatung.

09. Januar 2018

Erste Beratungsstellen der EUTB haben ihre Arbeit aufgenommen

Mit dem Jahreswechsel stehen sie nun fest: Die ersten Beratungsstellen der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) in den Bundesländern haben ihre Arbeit aufgenommen.

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