BTHG-Themen im Koalitionsvertrag

08. Februar 2018

Die Themen des BTHG im Koalitionsvertrag

Am 07. Februar 2018 haben SPD, CDU und CSU die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen. Welche Aspekte das BTHG im Besonderen und Menschen mit Behinderungen im Allgemeinen betreffen, haben wir für Sie zusammengestellt.

Im Koalitionsvertrags heißt es:

"Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan. Seine Umsetzung werden wir in den kommenden Jahren intensiv begleiten und gleichzeitig die Teilhabe weiter fördern."

Unabhängige Teilhabeberatung

  • Weiterführung der Finanzierung der Unabhängigen Teilhabeberatung

Barrierefreiheit

  • Investitionen in den Ausbau der Barrierefreiheit
  • Förderung von behinderungsgerechtem, barrierefreien Wohnungsbau und barrierefreier Mobilität
  • Stärkung von Initiativen für mehr Barrierefreiheit in Städten und Gemeinden
  • Förderprogramme zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen
  • Prüfung, „wie Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen [zur Barrierefreiheit] umsetzen können.“

Teilhabe am Arbeitsleben

Die Koalitionsparteien haben für den Bereich Teilhabe am Arbeitsleben konkrete Pläne festgehalten:

  • Prüfung der Einführung eines Budgets für Ausbildung
  • Verlängerung und Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung (§ 130 SGB III) um zwei Jahre
  • Klärung „gemeinsam mit den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik [...], wie Teilqualifizierungen einen Beitrag leisten können, auch Menschen mit Beeinträchtigungen, die als nicht ausbildungsfähig gelten, einen schrittweisen Einstieg in eine anerkannte Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BIGG) oder § 42m Handwerksordnung (HwO) zu ermöglichen.“
  • Weiterförderung von Inklusionsbetrieben
  • Unterstützung der Werkstätten für behinderte Menschen, „ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln und dem Wunsch der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen“
  • Wiedereinführung der Meldepflicht an die Arbeitsagenturen für offene Stellen im öffentlichen Dienst, die von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt waren
  • Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Verbesserung des Zugangs zu medizinisch-beruflicher Rehabilitation für alle Menschen mit Behinderungen

Politische Partizipation

  • Verfolgung des Ziels eines inklusiven Wahlrechts für alle
  • Beendigung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen

Teilhabe an Bildung

  • Inklusive Bildung als Schwerpunkt in der Bildungsforschung
  • weitere Schwerpunkte der Bildungsforschung: Qualitätsverbesserung des Unterrichts, Digitalisierung, soziale Integration, Abbau von Bildungsbarrieren

Schutz vor Gewalt

  • Konzepte für den Schutz vor Gewalt in Einrichtungen fördern
  • Unterbringungsmöglichkeiten nach Übergriffen verbessern

Schnittstellenklärung eingeschränkte bzw. dauerhafte Erwerbsminderung

  • Prüfung der unterschiedlichen Gewährung existenzsichernder Leistungen bei Menschen mit befristeter und dauerhafter Erwerbsminderung

Weiteres

  • Zugang zu Jugendfreiwilligendiensten und zum Bundesfreiwilligendienst ausweiten
  • Prüfung einer Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit einer Behinderung

Zum Download

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

Die Parteien haben sich am Mittwoch, den 07. Februar 2018, auf eine Koalitionsvereinbarung geeinigt. Das Dokument können Sie hier herunterladen:

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