Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Im Rahmen der Wirkungsprognose (Art. 25 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz BTHG) soll untersucht werden, inwiefern die Ziele des BTHG – die Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen auf der einen Seite und die Dämpfung der Ausgabendynamik auf der anderen Seite – erreicht werden.
Kürzlich haben wir über die zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK berichtet. Inzwischen haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) und der Verein Werkstatträte Deutschland e.V. (WRD) eine gemeinsame Stellungnahme zu der Überprüfung abgegeben.
An der Hochschule Mittweida ist zum 1. September 2018 das Projekt „InnoLAWI: Innovative Erwerbskombinationen – landwirtschaftliche Unternehmen als Anbieter sozialer Dienstleistungen“ gestartet.
Die Ausgabe 3/2018 der Zeitschrift „Forum Arbeit“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. widmet sich dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Darin enthalten ist ein Beitrag von Dr. Florian Steinmüller, kommissarischer Projektleiter im Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz, zum Thema „Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter. Neuregelungen durch das Bundesteilhabegesetz und Ausgestaltung in den Bundesländern“.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird erstmals die Dimension des Sozialraums verbindlich in ein Sozialleistungsgesetz aufgenommen. Eine ganze Reihe von Kommunen hat sich bereits auf den Weg gemacht, den Sozialraum zu einem wirklich inklusiven Lebensraum zu machen. Wie Sozialraumorientierung gelingen kann, darüber hat das Projektbüro zur Umsetzung des BTHG in Berlin ein Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Hinte, emeritierter Leiter des ISSAB der Universität Duisburg-Essen, geführt.
Das Projekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“ ist gestartet. Bis 2021 wird in diesem Rahmen die Umsetzung des BTHG aus sozialrechtlicher und soziologischer Perspektive beleuchtet.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland wird aktuell zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Am 13. September 2018 wurde dem Bundestag der „Abschlussbericht zu den rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 des Bundesteilhabegesetzes (ab 2023) auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe“ vorgelegt.
Parallel zu den Empfehlungen der AG Personenzentrierung hat der Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) Empfehlungen für den praktischen Umgang mit den Veränderungen in der Finanzierung bisher als stationär bezeichneter Einrichtungen der Eingliederungshilfe erarbeitet. Die Empfehlungen wurden vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins in seiner Sitzung am 12. September 2018 verabschiedet.
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