Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Koalitionsvertrag ist unterschrieben und die neue Regierung, darunter Hubertus Heil als Bundesminister für Arbeit und Soziales, nimmt in diesen Tagen ihre Arbeit auf – mit dem Versprechen, die Umsetzung des BTHG weiter zu begleiten und Teilhabe zu fördern.

Einen interessanten Aspekt, der in der Umsetzung des BTHG ab 2020 relevant wird, hat das Sozialgericht Augsburg in einem Urteil vom 16. Februar thematisiert: Nach welchen Normen ist einem in einer WfbM tätigen Menschen Grundsicherung zur gewähren? Wir haben das Urteil für Sie rezensiert und zusammengefasst.

Außerdem haben wir für Sie die Fragen und Antworten der ersten Fachdiskussion "Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung" im BTHG-Kompass veröffentlicht. Unsere aktuelle Fachdiskussion läuft übrigens noch bis zum 30. März. Nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie Ihre Beiträge und Fragen zum Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren ein.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und schon einmal frohe Ostern!

 

Ihr Team vom Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ 

Meldungen aus dem Projekt

Noch bis zum 30. März

Reden Sie mit! – zum Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt die Maschen eines Schals, der von einer Person gestrickt wird.

© Anke Seeliger

Von A wie Antrag bis Z wie Zusammenarbeit von Rehabilitationsträgern reicht das Thema der Fachdiskussion zum Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren. Im Zentrum stehen die rechtlichen Neuerungen, konkret die Abläufe und das Zusammenspiel der Verwaltungsverfahren sowie die Einbindung der Betroffenen. Noch bis zum 30. März haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Beiträge auf der Projektwebsite einzustellen. Die Antworten erstellt das Projektteam in Zusammenarbeit mit Herrn Jürgen Langenbucher, Experte für das Gesamtplanverfahren und Abteilungsleiter im Fachbereich Sozialhilfe II beim Landschaftsverband Rheinland.

Version 1.1

BTHG-Kompass veröffentlicht: Fragen und Antworten zur Fachdiskussion Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb. Auf der linken Seite steht ein Mensch auf einem Berggipfel. Er ist wie ein Wanderer gekleidet, trägt Rucksack und Wanderstock und wendet dem Betrachter den Rücken zu. Die Person blickt in der Ferne auf ein Bergmassiv, in das viele verschiedene Begriffe zum BTHG eingebettet sind: Rehabilitation, selbstbestimmte Teilhabe, umfangreiche Rechtsänderungen, Eingliederungshilfe, ICF-Orientierung, Bedarfsermittlung, einheitiche Lebensverhältnisse etc.

© Anke Seeliger

Wie sollen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen bei der Bedarfsermittlung formuliert werden? Wann ist ein Bedarfsermittlungsinstrument ICF-orientiert? Und wie verhalten sich Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren zueinander? Diese und weitere Fragen haben Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen der Fachdiskussion „Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung“ an uns gerichtet. Die Antworten zu diesen Fragen sind jetzt im BTHG-Kompass öffentlich einsehbar.

Die eingestellten Fragen und Antworten können daher weiter von Ihnen diskutiert werden. Sie können Kommentare einstellen, die in regelmäßigen Abständen von uns in den BTHG-Kompass eingearbeitet werden.

Noch bis zum 23. März anmelden

Vertiefungsveranstaltung zum Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG als Chance für Leistungen wie aus einer Hand

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Person, die einen gestrickten Schal um den Hals trägt. Der Schal ist in verschiedene farbliche Segmente unterteilt, die für verschiedene Rehabilitationsträger stehen.

© Anke Seeliger

Mit dem 1. Januar 2018 sind mit §§ 141 ff. SGB XII (§§ 117 ff. SGB IX ab 1. Januar 2020) erstmals die Anforderungen an ein personenzentriertes Verfahren zur Ermittlung, Planung, Steuerung, Dokumentation und Wirkungskontrolle von Leistungen der Eingliederungshilfe gesetzlich normiert worden. In der Veranstaltung lernen Sie die gesetzlichen Neuregelungen zum Gesamtplanverfahren und zur Koordination und Kooperation zwischen den Rehabilitationsträgern kennen und diskutieren das Verfahren und die Unterschiede zum bisherigen Vorgehen. Die Tagung bietet Raum für einen Erfahrungsaustausch.

Aktuelles

Gesetzentwürfe von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Am 20. Februar war es in Baden-Württemberg soweit: Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des BTHG wurde in erster Lesung im Landtag beraten. Im Gesetzentwurf werden zunächst nur die zwingend notwendigen Regelungen zur Umsetzung im Land getroffen. Die Schaffung weiterer Regelungen wird in einem weiteren Gesetz erfolgen.

Der Referentenentwurf zum Ausführungsgesetz für Rheinland-Pfalz wurde am 27. Februar grundsätzlich vom Ministerrat gebilligt. Nun beginnt die externe Anhörung, die etwa vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen wird. Nach der zweiten Beratung im Ministerrat ist die Einbringung im Landtag Rheinland-Pfalz vorgesehen. Das Ausführungsgesetz zum BTHG soll Ende des Jahres 2018 in Kraft treten.

Die wichtigsten Inhalte beider Entwürfe haben wir für Sie zusammengefasst.

Grundsicherung im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Das Sozialgericht Augsburg hat in einem Urteil vom 16. Februar 2018 (S 8 SO 143/17) entschieden, dass einer jungen Frau während der Tätigkeit im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) zu gewähren ist.

Ein Teil der mit der Entscheidung angesprochenen Rechtsprobleme wird auch im Zuge der Umsetzung des BTHG Bedeutung erlangen. Mit der Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen ab dem Jahr 2020 sind die Träger der Grundsicherung damit konfrontiert, für jeden in einer WfbM tätigen Menschen, sofern er seinen Lebensunterhalt nicht anders bestreiten kann, zu entscheiden, nach welchen Normen ihm Grundsicherung zu gewähren ist.

Rezension: "Das ist mal was Neues, würd' ich sagen."

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat eine Handreichung für Träger und Einrichtungen veröffentlicht, die Beratungsangebote für Väter von Kindern mit Behinderung anbieten wollen. Wir haben die Inhalte der Handreichung für die Praxis für Sie zusammengefasst.

Veranstaltungen

18.04.2018

Projektvorstellung auf der Werkstätten:Messe 2018

Art
externe Veranstaltung
Zeit
18.04.2018 13:15 Uhr – 14:15 Uhr
Ort
Messezentrum
Karl-Schönleben-Straße
90471 Nürnberg

Florian Steinmüller, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, wird das Projekt im Rahmen der Werkstätten:Messe 2018 der BAG WfbM Bundesarbeitgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. vorstellen.

26.04.2018 – 27.04.2018

Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem Bundesteilhabegesetz als Chance für Leistungen wie aus einer Hand

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
26.04.2018 14:00 Uhr –
27.04.2018 12:30 Uhr
Ort
TRYP Bochum
Josef-Haumann-Straße 1
44866 Bochum

Wie sollen Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG funktionieren? Mit dieser Frage beschäftigten sich die 49 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vertiefungsveranstaltung „Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG als Chance für Leistungen wie aus einer Hand“ vom 26. bis 27. April 2018 in Bochum.

16.05.2018

Fachforum 2.3: Ressourcen nutzen, Flexibilität fördern – Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben im Zeitalter des BTHG

Art
externe Veranstaltung
Zeit
16.05.2018 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Ort
ICS - Messe Stuttgart
Messepiazza 1
70629 Stuttgart

Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG bietet dieses Fachforum im Rahmen des 81. Deutschen Fürsorgetags an.

17.05.2018

Fachforum 4.4: Gemeinsam mehr möglich machen – Umsetzung des BTHG

Art
externe Veranstaltung
Zeit
17.05.2018 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Ort
ICS - Messe Stuttgart
Messepiazza 1
70629 Stuttgart

Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG bietet dieses Fachforum im Rahmen des 81. Deutschen Fürsorgetags an.

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