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BTHG-Kompass 4.1

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.1

Ratsuchende mit Migrationsgeschichte

Wie viele Menschen mit Migrationsgeschichte wenden sich an die EUTBs? Welche Möglichkeiten haben Sie, Menschen zu beraten, die nicht ausreichend Deutsch sprechen? Werden in den EUTBs besonders schwierige strukturelle Gegebenheiten erfasst, die in der Beratung deutlich werden? bspw. (z.B. im Bereich geflüchteter Menschen mit Behinderungen) Geben Sie strukturelle Probleme an die Politik weiter?



Antwort:

Weitergabe struktureller Fragen an die beteiligten Behörden und die Politik

In unserer EUTB kommt dies regelmäßig vor. Zuletzt sind bei uns einige Einzelfälle mit dem Thema Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Ausbildung und Mobilität aufgetreten. Da diese Problematik Rechtskreise überschreitet, stellen wir zahlreiche Probleme für die Menschen fest, in der Erreichbarkeit der Behörden, in den zu erhaltenden Informationen und in der Zuständigkeitsklärung. Diese strukturellen Fragen geben wir an die beteiligten Behörden und die Politik im Land weiter. Im Rahmen einer internen Dokumentation erfassen wir Themen dieser Art und können diese aufgrund von Beteiligung in Arbeitsgruppen in Ministerium und Beiräten auch weitergeben.

Da wir als EUTB keine Sprachmittler finanzieren können, versuchen wir, über unser Netzwerk im Saarland mit Beratungsstellen für Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete zusammenzuarbeiten, z.B. das Zuwanderungs- und Integrationsbüro.

Downloads und Links

Unabhängigkeit der EUTB

Ist eine EUTB wirklich "unabhängig", wenn sie an einen freien Träger, der auch gleichzeitig Leistungserbringer ist, angegliedert ist? Durch welche Maßnahmen wird die Unabhängigkeit sichergestellt?



Antwort:

Die EUTB ist unabhängig auch wenn sie an einen freien Träger angegliedert ist, der gleichzeitig Leistungserbringer ist. Folgende Maßnahmen gewährleisten die Unabhängigkeit der EUTB:

• Finanzierung durch das BMAS

• fachliche Beratung und Begleitung der Berater*innen durch die Fachstelle Teilhabeberatung

• Vernetzung der EUTB-Stellen untereinander

• regionale und überregionale Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern, die Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen anbieten

• Das Leitbild der EUTB (beschreibt u. A. die Parteilichkeit der Berater*innen für die Ratsuchenden)

• Erklärung des Trägers zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit

Verschiedene Maßnahmen gewährleisten UnabhängigkeitDownloads und Links

Qualifizierung der EUTB-Berater/innen

Wie gut gelingt es den EUTBs, sich bzw. die Berater/innen für das thematisch ja sehr weiten Beratungsfeld zu qualifizieren? Können spezifische Beratungsfragen qualitätvoll beantwortet werden?



Antwort:

Schulungen u.a. durch die Fachstelle Teilhabeberatung

Die Auswertung der Feedbackbögen zeigt, dass die Ratsuchenden mit EUTB sehr zufrieden sind. Berater/innen können umfangreich zum Thema Rehabilitation und Teilhabe beraten. Sie haben aufgrund der eigenen Biografie entsprechende Kenntnisse, besuchten eine Grundqualifizierung, werden fortlaufend zu aktuellen Teilhabethemen durch die Fachstelle Teilhabeberatung informiert und geschult, können sich mit Expert/innen aus ihrem Netzwerk austauschen und bringen berufliche Vorkenntnisse in die Beratung mit ein. Beratungsanfragen sind teilweise mit ausführlichem Rechercheaufwand verbunden, weil die EUTB-Stellen ein sehr breites Themenfeld bedienen. Wenn Anfragen nicht abschließend durch die EUTB geklärt werden können, werden Ratsuchende an entsprechende Stellen weitervermittelt.

Downloads und Links

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