Kann ein Leistungserbringer an der Teilhabeplankonferenz teilnehmen?
Sind auch Leistungserbringer an einer Teilhabeplankonferenz beteiligt, wenn z.B. die leistungsberechtigte Person bei Assistenzleistungen sich einen konkreten Leistungserbringer wünscht?
Antwort:
Auf Wunsch oder mit Zustimmung des Leistungsberechtigten ist dies möglich
M.E. ist diese Frage mit Blick auf § 20 Abs. 3, Satz 2 zu bejahen. Dort heißt es: „ Auf Wunsch oder mit Zustimmung der Leistungsberechtigten können Rehabilitationsdienste, Rehabilitationseinrichtungen und Jobcenter sowie sonstige beteiligte Leistungserbringer an der Teilhabeplankonferenz teilnehmen“. Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sind Rehabilitationsdienste.
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