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Thema

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Fachdiskussion BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Mit der dritten Reformstufe des BTHG wird am 1. Januar 2020 in der Eingliederungshilfe ein Systemwechsel vollzogen: Menschen mit Behinderungen erhalten nun auch in den bisherigen "Komplexeinrichtungen" ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den Grundsicherungsleistungen. Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens stehen daher vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren. Für die Leistungsberechtigten, die bisher in ihrer eigenen Wohnung betreut wurden, ändert sich diesbezüglich nichts.

Beteiligung beendet 

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Beitrag #1007

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
im BTHG-Kompass beantwortet

Guten Morgen,

wie kann es möglich sein, dass Teilnehmer im BBB, die Übergangsgeld beziehen und in einer Wohneinrichtung wohnen, nur ca. 40€ für den privaten Gebrauch zur Verfügung haben, von dem sie ihre Bekleidung bezahlen sollen und wovon sie auch noch für die Medikamentenbefreiung Rücklagen bilden sollen?

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