Baden-Württemberg
Das Bedarfsermittlungsinstrument Baden-Württemberg (BEI_BW) wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Leistungsträger, Leistungserbringer und Menschen mit Behinderungen unter Begleitung von transfer – Unternehmen für soziale Innovation bis Mitte 2018 erarbeitet. Die Erprobung des neuen Instruments ist mittlerweile beendet und befindet sich derzeit in der Evaluation. Die landesweite Anwendung ist für 2019 geplant. Durch das BEI_BW wird das bisher in Baden-Württemberg angewendete Verfahren, das die Feststellung von Hilfebedarfsgruppen in den Formen des stationär betreuten Wohnens beinhaltete, durch ein Instrument abgelöst, dass dialogorientiert den Bedarf der leistungsberechtigten Person in den neun Lebensbereichen der ICF in den Mittelpunkt stellt.