Thüringen
In Thüringen wurde der ITP bereits ab 2011 in sechs Modellregionen (u.a. im Landkreis Sonneberg) erprobt. Seit 2012 werden weitere Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte in die modellhafte Erprobung einbezogen mit dem Ziel, den ITP flächendeckend einzuführen. Im Zuge der Umsetzung des BTHG hat Thüringen von der Möglichkeit der Rechtsverordnung (§ 142 Abs. 2 SGB XII; ab 2020 § 118 Abs. 2 SGB IX n.F.) Gebrauch gemacht und den ITP zum 1. Januar 2018 als einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument für alle Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt.