Niedersachsen
Im Jahr 2017 wurde vom Gemeinsamen Ausschuss nach § 5 Nds. AG SGB XII eine Projektgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes und der örtlichen Träger der Sozialhilfe eingesetzt, die das Bedarfsermittlungsinstrument BedarfsErmittlung Niedersachsen (B.E.Ni) entwickelt hat. Mit einem Rundschreiben vom 20. Juli 2018 hat das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie über die Veröffentlichung der Arbeitsversion 2.0 des B.E.Ni informiert. Die Formulare des Instruments und das Handbuch sind für Leistungen in der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe in Neufällen verbindlich anzuwenden. Den örtlichen Trägern der Sozialhilfe wird die Nutzung empfohlen.