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Bremen

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In Bremen wurde eine Arbeitsgruppe zur Auswahl eines Bedarfsermittlungsinstruments eingerichtet. Frau Prof. Dr. Marianne Hirschberg (Hochschule Bremen) hat die Arbeitsgruppe insbesondere hinsichtlich der ICF-Orientierung einzelner Instrumente wissenschaftlich begleitet. Im Februar 2019 hat die Arbeitsgruppe die Anwendung des Instrumentes BedarfsErmittlung Niedersachsen (B.E.Ni.) in einer für das Land Bremen modifizierten Version empfohlen. Im April 2019 haben Niedersachsen und Bremen eine Kooperation bei der Einführung des neuen Bedarfsermittlungsinstruments nach § 118 SGB IX n.F. vereinbart. Demnach soll in Bremen das Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni (Bedarfsermittlung Niedersachsen) in modifizierter Form als „B.E.Ni Bremen“ angewendet werden. Im Kooperationsvertrag zwischen beiden Bundesländern wird auch die gegenseitige Nutzung von länderspezifischen Weiterentwicklungen geregelt. Die Erprobung des Bedarfsermittlungsinstruments soll in zwei Phasen erfolgen. Im Jahr 2019 ist die Erprobung als Fachinstrument im Hinblick auf die Aspekte der Gesprächsführung und der Beteiligung der leistungsberechtigten Personen geplant. Im Jahr 2020 erfolgt die Erprobung unter der Überschrift „Vom Bedarf zur Leistung“. Sukzessive sollen die Bedarfsermittlung und das neue Leistungsstrukturmodell in den Jahren 2021 bis 2023 eingeführt werden.

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