Interdisziplinäre Frühförderung trotz Mangel an Kinderärzten?
Bei Festlegung auf einen Kinderarzt bzgl. der interdisziplinären Frühförderung gibt es das Problem, dass es Gebiete in Deutschland gibt, wo keine oder nur wenige Kinderärzte praktizieren. Kann es dann dort trotzdem interdisziplinäre Frühförderung geben?
Antwort:
Gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf interdisziplinäre Frühförderung
Ja, selbstverständlich. Wenn in manchen Regionen medizinische Fachrichtungen fehlen, darf dies nicht dazu führen, dass Leistungen nicht gewährt werden können, die das Leben eines leistungsberechtigten Kindes verbessern können. Eltern und ihre Kinder haben einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf interdisziplinäre Frühförderleistungen überall in Deutschland.
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