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BTHG-Kompass 3.1

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 3.1

Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen

Leistungsträger und Leistungserbringer stehen vor der Herausforderung, die bisher in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe erbrachten Komplexleistungen nach ihren Bestandteilen aufzuschlüsseln. Denn künftig wird der Träger der Eingliederungshilfe nur noch Fachleistungen der Eingliederungshilfe finanzieren.

Kosten der Unterkunft

Hier finden Sie Fragen und Antworten, die sich mit der Ermittlung der anzuerkennenden Kosten der Unterkunft beschäftigen.

Aufwendungen für Brandschutz und Sicherungsmaßnahmen

Können bei der Kalkulation der Kosten der Wohnraumüberlassung für Menschen mit Behinderungen im gemeinschaftlichen Wohnen behinderungsspezifische Aufwendungen (beispielsweise Brandschutz) in die Fachleistung gerechnet werden?

Sind die investiven Aufwendungen für Sicherungsmaßnahmen bei geschlossener Unterbringung ausschließlich der Fachleistung oder auch anteilig den Kosten der Wohnraumüberlassung zuzurechnen?



Antwort:

Zur Beantwortung dieser Fragen haben die AG Personenzentrierung beim BMAS und der Deutsche Verein jeweils Empfehlungen entwickelt. Sie unterscheiden sich in der Zuordnung einzelner Positionen voneinander.

Die AG Personenzentrierung hat für die Berücksichtigung der Investitionskosten ein quotales Flächenzuordnungsverfahren vorgesehen. Dies ist zwar nicht verbindlich, wird aber in vielen Bundesländern umgesetzt.

Die Investitionskosten für brandschutzrechtliche Anforderungen sind ebenso wie die Investitionskosten für Sicherungsmaßnahmen entsprechend dem zuvor ermittelten Verhältnis zwischen Wohn- und Fachleistungsflächen auf Wohnen und Fachleistung aufzuteilen.

(AG Personenzentrierung 2018: 3).

 

AG Personenzentrierung empfiehlt quotale AufteilungMaterialien

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