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BTHG-Kompass 1.6

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Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 1.6

Peer Counseling darf die Peers nicht ausschließen

Peer Counseling sollte Beratung auf gleicher Augenhöhe bieten, von Betroffenen zu Betroffenen. Man sollte nicht zu stark die Ausbildung reglementieren, bzw. den Zugang zu einer Peer Counseling-Stelle nicht von einem einschlägigen Studium abhängig machen. Dann schließt man die aus, die u.U. aufgrund der Behinderung kein Studium absolviert haben. Training-on-the Job wäre hier sinnvoll.



Antwort:

Genau diese von Ihnen angesprochene Beratung auf Augenhöhe soll durch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) nach § 32 SGB IX gefördert werden.
Ein Studium ist dazu nicht erforderlich. Die Beratenden absolvieren lediglich eine verpflichtende Grundqualifizierung. Dies erschien dem Gesetzgeber angesichts der unübersichtlichen Rechtslage geboten, um die Qualität der Beratung sicherzustellen.

Über die Website der der Fachstelle Teilhabeberatung wird ersichtlich, dass ein Großteil der Beratungsstellen tatsächlich durch Selbsthilfeverbände betrieben wird.
 

 

Qualitätssicherung durch Grundqualifizierung über die Fachstelle EUTBMaterialien

Netzwerkpartner EUTB

Seelische Gesundheit - Angebote der EUTB für Menschen mit seelischer Behinderung - Psychische Erkrankungen 

Welche Anbieter bearbeiten diese Zielgruppe? 

Wir sind bundesweit auf der Suche nach Netzwerkpartnern. 



Antwort:

Die zugelassenen Stellen der EUTB finden Sie unter: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb.
Zuständiger Ansprechpartner ist die Fachstelle Teilhabeberatung.

 

Zugelassene EUTB-Stellen sind onlineMaterialien

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