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Thema

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Allgemeine Beiträge und Fragen zum BTHG

Sie haben allgemeine Anmerkungen oder Fragen zum BTHG? Sie möchten zusätzliche Informationen zu Intention, Hintergrund oder Regelungsinhalten? Dann geben Sie hier Ihren Beitrag ein.
Die Antworten finden Sie ab Anfang März im BTHG-Kompass.

Beteiligung beendet 

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Allgemeine Beiträge und Fragen zum BTHG Dokument öffnen

Welche Themen im Rahmen der Umsetzung des BTHG interessieren oder bewegen Sie besonders? Was beschäftigt Sie in Ihrer beruflichen Praxis aktuell am meisten? Hier haben Sie die Gelegenheit, diese Beiträge einzustellen.

    Sie sehen hier die Beiträge, die von Beteiligten zu diesem Thema eingereicht und veröffentlicht wurden.

    Beitrag #1098

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 2
    im BTHG-Kompass beantwortet

    Ich habe bisher noch keine konkrete Informationen bzgl. Freibetrages beim Einkommen und welche Erleichterung es bringt gefunden. Ich beziehe Eingliederungshilfe für die soziale Teilhabe (BeWo ambulant und Schriftdolmetschen) wegen meiner Hörbehinderung. Ab Februar werde ich wieder berufstätig sein und möchte wissen wie berechnet sich Freibetrag bis 2020. Pflegegeld beziehe ich nicht. Vermögen habe ich nicht. Können Sie mir bitte anhand eines Beispiels z.B. 1600 € Nettogehalt und 450 € Kaltmiete rechnerisch erklären wie dieser Freibetrag (max. 270 €) berücksichtigt wird?

    Beitrag #1092

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 5
    im BTHG-Kompass beantwortet

    Bedarfsermittlung bei Vorliegen kommunikativer Beeinträchtigungen

    Wie können Schwierigkeiten, insbesondere bei der Bedarfsermittlung, bei der Kommunikation mit dem Personenkreis der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf überwunden werden?

    Beitrag #1088

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 4
    im BTHG-Kompass beantwortet

    Ich wohne in Mecklenburg-Vorpommern. Hier behaupten einige Träger der Eingliederungshilfe, dass es keinen Bedarf für Komplexleistungen gäbe und verweigern IFF-Stellen, zum Beispiel der Landkreis Rostock.

    Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass es sehr wohl einen Bedarf gibt. Mein Sohn hat einen GdB von 80 und Pflegegrad 3. Er benötigte sowohl medizinische als auch heilpädagogische Leistungen. Dennoch erhielten wir keine Komplexleistung. Wir Eltern wurden nicht einmal darüber informiert, dass es eine solche Leistung gibt.

    Leider ist (jedenfalls bisher) nicht absehbar, dass die Landesregierung zukünftig eine Steuerungsfunktion übernimmt.

    Wer müsste oder könnte was tun, damit den Eltern und den Kindern in Mecklenburg-Vorpommern Komplexleistungen flächendeckend zur Verfügung stehen? Könnten Leistungserbringer einfach Komplexleistungen anbieten und haben diese einen Anspruch auf Finanzierung gegen den Träger der Eingliederungshilfe?

    Beitrag #1087

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 4
    im BTHG-Kompass beantwortet

    Sozialpädiatrische Zentren bedürfen einer Zulassung, § 119 SGB V.

    Benötigen IFF-Stellen ebenfalls eine Zulassung oder Prüfung der Geeignetheit? Wer ist dafür zuständig?

    Beitrag #1086

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 1
    im BTHG-Kompass beantwortet

    Kommt ein Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX bereits dann nicht zustande, wenn ein einziger Träger der Eingliederungshilfe nicht unterschreibt?

    Beitrag #1085

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 3
    im BTHG-Kompass beantwortet

    Muss die Landesregierung Regelungen durch Rechtsverordnung treffen, wenn eine Landesrahmenvereinbarung nach § 46 Abs. 4 SGB IX nicht zustande kommt?

    Beitrag #1084

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 4
    im BTHG-Kompass beantwortet

    Ist § 131 Abs. 2 SGB IX auf eine Vereinbarung nach § 46 Abs. 4 SGB IX-neu anwendbar, auch wenn es sich bei § 46 Abs. 4 SGB IX um eine Landesrahmen“vereinbarung“ und nicht um einen Rahmen“vertrag“ handelt? Muss die „Beschlussfassung“ geregelt werden? Wie?

    Beitrag #M9814

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 11
    im BTHG-Kompass beantwortet

    Wie viele Fälle können im Fallmanagement von einer Person betreut werden?

    Welche Anhaltspunkte sind zu berücksichtigen?

    Beitrag #M9813

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 4
    im BTHG-Kompass beantwortet

    § 54 Abs. 3 SGB XII der die HIlfe zum Lebensunterhalt bei Betreuung in einer Pflegefamilie regelt,  tritt am 31.12.2018 außer Kraft.

    Ist Ihnen bekannt, ob eine Verlängerung bis zum 31.12.2019 durch den Gesetzgeber vorgesehen ist? Derzeit ist der Lebensunterhalt integraler Bestandteil der Hilfe nach § 54 Abs. 3 SGB XII. Wird dies auch ab 2020 der Fall sein, oder werden sowohl Kinder als auch Erwachsene in Pflegefamilien vom Träger der Eingliederungshilfe ab 2020 nur die fachliche Hilfe erhalten, also keine Leistungen für den Lebensunterhalt?

    Beitrag #1077

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 4
    im BTHG-Kompass beantwortet

    Ist die Gewährung einer Elternassistenz daran gebunden, dass das Sorgerecht bei den Eltern liegt und die Kinder in deren Haushalt leben?

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