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BTHG-Kompass 3.3
Hier haben Sie die Möglichkeit, die bislang veröffentlichten Antworten in unserem BTHG-Kompass zu kommentieren, zu ergänzen oder eine Frage zu vertiefen. Sie können uns auch weiterführende Literatur- oder Rechtsprechungshinweise geben.
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Beitrag #1001
Warum werden in "besonderen Wohnformen "nach SGB XI 43 a) , die Pflegeleistungen begrenzt auf max. 266€ im Monat? Wie ist das entstanden?
Kann z.B. ein Wohnheim für schweres körperlich und seelisch behinderte noch zusätzliche Leistungen mit der Pflegekasse oder Krankenkasse abrechnen?
Wenn sie das dafür nötige Personal vorhalten können?
...muss das immer mit in die Leistungsvereinbarungen?!
Oder muss immer der Ambulante Pflegedienste für diese Leistungen Zugebucht werden.(z.B.Nahrungund Flüssigkeit-Medikamentengabe über eine Magensonde PEG).
Beitrag #1000
Ist denn wirklich nur die "eingesparte" Verpflegung zu berücksichtigen und nicht auch eingesparte Energiekosten, Hygieneartikel, etc ?