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Thema

Beteiligen

Fachdiskussion Vernetzung von Beratungsangeboten

Das BTHG hat unter anderem die Vernetzung und Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, kurz Reha-Träger, zum Ziel. Wie dieser Aspekt in der Beratung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen umgesetzt wird, ist Gegenstand dieser Online-Fachdiskussion.

Beteiligung beendet 

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Sie sehen hier die Beiträge, die von Beteiligten zu diesem Thema eingereicht und veröffentlicht wurden.

Beitrag #1037

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Unterstützt von: 1

Hallo, wir sind von der EUTB Heidelberg,

ich versuche mal, die Diskussionspunkte durchzugehen:

1.      Die Rehabilitationsträger haben eine eigene gesetzlich verankerte Beratungspflicht. Wie es ihnen gelingt, diese zu erfüllen – also platt gesagt: wie sie ihren Job machen – ist zunächst einmal ihr Beritt und ihre Aufgabe. Deshalb finde ich es auch nicht unsere EUTB-Aufgabe, darüber nachzudenken. Thema: Rollenklärung.

2.     Gelingende Zusammenarbeit Reha-Träger- EUTB heißt für mich vor allem: einander zu kennen, voneinander zu wissen, direkte Drähte zu haben. Wir haben das zu all den „Playern“ in unserem Beratungsgebiet. Wir haben uns mehrfach getroffen (mit DRV, Eingliederungshilfe, IFD, Reha-Abteilung Arbeitsamt, Jugendämter). Wir veranstalten zweimal im Jahr ein sog. „Kooperationstreffen“, wo wir alle diese zu uns einladen. Toll ist die Hospitationsbörse der BAR. Eine Mitarbeiterin eines Jugendamtes war zwei sehr spannende Tage bei uns, fruchtbar für beide Seiten. Thema: Kommunikation.

Zu diesem Thema gehört aber auch: Dass wir als EUTB klar machen, dass wir nicht die Beratungs-Arbeit der Reha-Träger machen, s.o., also auch Ratsuchende „zurückschicken“, denn nicht wir wissen, was die geeignete Jugendhilfemaßnahme ist, was die DRV bei der konkreten Vorgeschichte des Ratsuchenden noch im „Köcher“ hat, welche Wohneinrichtung die EGH überhaupt bereit ist zu bezahlen. Wir sortieren hier gerne vor, wir denken mit und gemeinsam, wir weiten den Blick, wir informieren und vieles mehr. Aber wir machen nicht den Job anderer. Thema: Rollenklärung.

3.      Ja natürlich muss sich auch bei den Reha-Trägern eine Menge ändern. Es geht um teilhabeberechtigte Menschen, nicht um Bittsteller. Es geht darum, zu schauen, was geht, und nicht gleich zu sagen, was nicht geht, und vieles mehr. Hier können wir als EUTBs kritische Rückmeldungen geben, wir können zB spiegeln, wie Ratsuchende den Kontakt zu Behörde XY erlebt haben. Aber ÄNDERN müssen es die Reha-Träger selbst. Thema: Rollenklärung. Hier wäre aus unserer Sicht ein erster Schritt, dass sich manche Institutionen nicht weiter unter 0800er-Nummern verstecken, Antragsteller und Ratsuchend keine direkten Kontaktpersonen und –daten haben. Das ist nicht kundenfreundlich. Wir als EUTB sind übrigens wahre Detektive, all das doch rauszufinden. Aber schön ist das nicht.

4.     Peer-to-Peer ist ein zentrales, konzeptionelles, Element unserer EUTB bei einem Selbsthilfebüro angegliedert. Das ist ein eigenes Thema, das hier den Rahmen sprengt…

Wir können weder über mangelnde Bekanntheit noch mangelnde Nachfrage klagen. Aber wir machen auch viel Öffentlichkeitarbeit. Zwei Beispiele: Unsere BTHG-Erklärfilme, die große Kreise gezogen haben. Hier noch einmal die Links, gerne auch zum Weiterverbreiten:
Filme:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLE1aWpEMlUNZnL4N3slKZPKRrAP6GAwr5
Filme mit Gebärden und Untertiteln:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLE1aWpEMlUNaQczI1T-CumZd1wqcACAMp

Und unser Engagement bei twitter, um EUTB-Arbeit (in HD und allgemein) sichtbar zu machen: @eutbHeidelberg – Schaut doch mal rein!

Beitrag #1009

Verfasser*in: Privatperson
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Welche Beratungsverantwortung haben in NRW die Landschaftsverbände im Rahmen ihrer neuen Zuständigkeit? Betrifft dieses auch die Netzwerkarbeit?

Beitrag #1008

Verfasser*in: Privatperson
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Unterstützt von: 1

Ich möchte gerne auf das offene, niedrigschwellige Beratungsangebot gemäß § 6a Punkt Art. 23 Frühförderungsverordnung BTHG hinweisen. Für Eltern, die ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten.

Beitrag #1007

Verfasser*in: Privatperson
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Unterstützt von: 1

Sind für die Beratung von Menschen mit Behinderung ausschließlich die EUTB zuständig? Inwieweit sind die weiteren Sozialberatungsstellen ( insbesondere Schuldnerberatung) im Blick?

Beitrag #1006

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Unterstützt von: 1

Als Vorstandsmitglied mit eigener Behinderungserfahrung eines kleinen, unabhängigen Trägervereins einer EUTB in Schleswig-Holstein muss ich nach jetzt fast 3 Jahren harter Arbeit sagen, dass das Konzept der EUTB sich nach außen hin gut darstellt, in der Praxis aber so hohe Hürden hat, dass hier DRINGEND Änderungen vorgenommen werden müssen.

In Schleswig-Holstein werden 10 EUTB schließen und aufgeben. Die Zusammenarbeit besonders mit der gsub (Gesellschaft für Soziale Unternehmensberatung), welche im Auftrag des Bundes die Mittelverwendung abhandelt, hat sich als äußerst sperrig und schwierig gestaltet. Der erste Zwischennachweis aus dem Jahr 2018 wurde erst im Sommer 2020 (!) abgeschlossen mit teils sehr hohen Rückforderungen. Für einen kleinen Verein, der sich extra für das Betreiben einer EUTB gegründet hat, bedeutet das nahezu das Aus. Es wurden gar im Zwischennachweis Rechtfertigungen für Inhalte von Fortbildungen für die TeilhabeberaterInnen eingefordert. Die gsub verursacht  durch überkorrektes Verwaltungshandeln und ausufernde Prüfungen von Verwendungsnachweisen ein hohes Arbeitsaufkommen in der administrativen Organisation und Abwicklung der Beratungsstellen. Dieser Umfang ist in der Zuwendung nicht abgebildet und nicht refinanziert. Ich habe dies jetzt seit mehr als 2 1/2 Jahren ehrenamtlich gemacht und bin als Mensch mit eigener Behinderungserfahrung sehr enttäuscht, dass sich trotz mehrfachen Rückmeldungen auf unterscheidlichen Ebene nichts ändert und besonders bei der gsub keine Gesprächsbereitschaft herausgestellt hat.

Ist das noch unabhängig, wenn man doch auf administrativer Ebene so abhängig ist und es so viele Widrigkeiten in der Umsetzung gibt, dass jetzt mehrere EUTB schließen und aufgeben? Wie schaut es in den anderen Bundesländern aus? Werden auch dort EUTB schließen müssen?

Es ist jetzt kurz vor Ende der ersten Förderperiode Zeit für dringende Änderungen, sonst war die EUTB einfach nur "nett" gemeint im Gesetzestext, in der Praxis aber nur sehr schwer umsetzbar.

Beitrag #1005

Verfasser*in: Privatperson
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Spricht man von Vernetzung finde ich diese vor allem in hinblick verschiedener Fachbereiche wichtig. Eine Vernetzung von Sozialplanung und EUTB, sowie eine Vernetzung von Leistungserbringung untereinander. Beratungsangebote könnten an einer gemeinsamen Stelle zb. innerhalb der Kommunalverwaltung angesiedelt sein. Zudem könnte in "schwierigen" Fällen (zb. wenn es um das Thema wohnen und gesundheits geht ohne passendes Angebot) eine Anlehung an die Beratungskonferenzen der GPV geben, wo ebenfalls LE, LT und Ärzte der GPV sich beraten, um für den Menschen, vor allem mit dem Menschen, eine Lösung zu finden. Darüberhinaus sollte eine gemeinsame Entwicklung in der Kommune angestrebt werden unter Einbezug von Betroffenen und Experten. Aber auch übergreifend zb Stadtplanung, oder auch die Kämmerei. Aber vor allem ist es wichtig die Basis mit in den Entwicklungsprozess einzubeziehen. Das können sowohl HEPs sein aber auch andere Fachdienste der Behindertenhilfe. Mit einem funktionierenden Netzwerk können sich die Beratungsangebote vor allem niederschwellig integrieren

Beitrag #1004

Verfasser*in: Privatperson
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Betriebsaufgabe von 6 EUTB Beratungsstellen eines Leistungsanbieters in Schleswig-Holstein zum 31.12.2020.

Als Gründe werden folgende Aspekte in der Presse benannt:

  • nicht kalkulierbare Finanzierungsrisiken

  • riesiger bürokratischer Aufwand verursacht von der Gsub

  • erhebliche finanzielle Eigenanteile

Als privates Mitglieds eines kleinen Trägervereins einer EUTB in Schleswig Holstein in dem Menschen mit Behinderung noch im Vorstand vertreten sind, möchte ich dem noch hinzufügen:

die oben aufgeführten Probleme bestehen verstärkt für kleine Vereine.

Die Barrieren zur Teilhabe im Rahmen der Vorstandsarbeit für den Trägerverein einer EUTB und der damit verbundenen Verantwortung sind durch die Richtlinien und durch die Art der Beratung durch die Gsub so hoch, dass Menschen mit Behinderung sich aus der Vorstandsarbeit zurückziehen, weil sie unter den oben aufgeführten Problemen nicht nur leiden, sondern diese sich als quasi unlösbar zeigen. Dieses ist nicht verwunderlich , wenn sogar große auch sonst professionell aufgestellte Träger der sozialen Arbeit das "Handuch werfen" angesichts der Fakten. Das System widerspricht dem Prinzip des Peer-Councelings und dem Ziel der Ermöglichung der vollen und wirksamen Teilabe nach dem BTHG, welche ansich wesentliche Grundlagen für die Arbeit der EUTBs sind. Dieses ganze wirkt als doppelte Barriere für Menschen mit Behinderung: 1. durch die Schließung der unabhängigen Beratungsstellen für die Ratsuchenden und zweitens durch den faktischen Ausschluss von der Verantwortungsübernahme wegen des starken seelischen Drucks durch die Strukturen.

Hier bedarf dringend es neuer Richtlinien und Vorgehensweisen um Barrieren zu minimieren und Chancen zur Teilhabe in diesem grundlegenden Bereich wirklich zu ermöglichen!

Beitrag #1003

Verfasser*in: Privatperson
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Vorsicht Glosse
Glücklicherweise hat man in der Behindertenhilfe inzwischen erkannt, dass man den Mensch mit Behinderung mal fragen könnte, wie dieser seine Lebenswelt gestalten möchte. Dazu kann er jetzt vielfältige Beratungsstellen aufsuchen. Los geht’s mit der »Unabhängige Teilhabeberatungsstelle«, dann weiter zur »personenzentrierten Teilhabeberatung« bei der mit der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) die bio-psycho-sozialen Aspekte von Krankheitsfolgen unter Berücksichtigung der Umgebungsfaktoren systematisch erfasst werden. Mit einer differenz-sensiblen Beratung wird daraufhin der kategoriale und dimensionale Hilfebedarf ermittelt. Darauf aufbauend empfiehlt sich eine »Zukunftsplanungsberatung« sowie eine »Zielvereinbarungsberatung«. Sinnvoll wäre auch noch eine »Peerberatung« und vielleicht gibt’s noch ein wenig »Case Management« eingebunden in ein partizipatives Assessment. Nebenbei geht’s noch zur »Sozialhilfe-, Grundsicherungs-und Pflegeversicherungsberatung«. Nicht vergessen werden darf die »Sozialdienstberatung« in der Behinderteneinrichtung. Halt, da war doch noch die »Beratung der kommunalen Behindertenbeauftragten «. Notwendig ist auch die »Bedarfsermittlungs- und Hilfeplanungsberatung. Abschließend erfolgt die »Gesamtplanungsberatung«, die im Rahmen der Einzelfallsteuerung in der Eingliederungshilfe nochmal alle Ziele und Wünsche zur sozialen Teilhabe zusammenfasst.

Blöd ist jetzt nur, dass es keinen Dienst, kein Umsetzungskonzept und kein Geld gibt, um die konkreten Teilhabewünsche des Menschen mit Behinderung im Sozialraum verantwortlich umzusetzen und dauerhaft zu begleiten.

Beitrag #1002

Verfasser*in: Privatperson
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Sehr gern beteiligt sich die Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung, Landesvereinigung Bayern e.V. (VIFF-Bayern) an der Fachdiskussion zur Vernetzung von Beratungsangeboten. In diesem Zusammenhang weisen wir auf das Offene, niedrigschwellige Beratungsangebot hin, das in Bayern von allen interdisziplinären Frühförderstellen angeboten wird.

Das Beratungsangebot steht Eltern oder sorgeberechtigten Bezugspersonen offen, die in Sorge um die Entwicklung ihres Kindes sind. Wie in der VIFF-Veröffentlichung von 2018 „Gesamtprozess der Frühförderung als Komplexleistung in Interdisziplinären Frühförderstellen“ beschrieben, dient das Angebot zur Prävention und Früherkennung, beugt unnötigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen vor, bietet frühförderrelevante Informationen. Kernanliegen ist, auf die Sorgen und Unsicherheiten der Eltern oder sorgeberechtigten Bezugspersonen einzugehen. Die Beratung kann auch zur Vermittlung an weiterführende oder ergänzende Dienste und Einrichtungen führen.

Diese umfassenden Aufgaben setzen eine Vernetzung mit anderen Beratungsangeboten voraus, um sicherzustellen, dass die im Einzelfall erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen. Insbesondere sind die Teilhabemöglichkeiten von Kind und Familie zu berücksichtigen.

Das Beratungsangebot der Interdisziplinären Frühförderstellen weist folgende Merkmale auf:

· Es ist offen und nicht-exklusiv: Eltern von Kindern im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter können sich an die Frühförderstelle wenden, wenn sie sich Sorgen um die Entwicklung oder das Verhalten ihres Kindes machen

· Es ist niederschwellig: Zur Anmeldung ist nur eine Terminvereinbarung erforderlich, es bedarf keiner Überweisung oder anderer Voraussetzungen.

· Es ist flächendeckend: In Bayern besteht ein Netz aus Frühförderstellen, so dass entsprechende Angebote in jeder Stadt und jedem Landkreis zur Verfügung stehen.

· Es besteht langjährige Erfahrung: Bereits in der Frühförderungsverordnung von 2003 wird die Beratung der Erziehungsberechtigten sowie die Vermittlung von weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten aufgeführt.

· Es verfügt über fachliche Kompetenz: Die Beratung wird von Fachkräften durchgeführt, die mit der kindlichen Entwicklung und ihren bio-psycho-sozialen Bedingungen, speziell auch familiären Konstellationen, vertraut sind.

· Es ist rechtlich abgesichert: Grundlagen dazu sind das Bundesteilhabegesetz und die in Artikel 23/BTHG vorgenommene Änderung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder

Beitrag #M1001

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Welche Funktion können örtliche Kooperationsvereinbarungen für die Vernetzung von Beratungsangeboten einnehmen?

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