Kostenheranziehung bei Eingliederungshilfe für junge Volljährige

BTHG-Kompass

Eingliederungshilfe - Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stehen häufig Ansprüche sowohl aus dem Leistungssystem der Eingliederungshilfe (bislang SGB XII) als auch aus dem System der Kinder-und Jugendhilfe zu. Die Einzelheiten dieses Zusammenspiels und die Abgrenzung der Zuständigkeiten sind häufig umstritten.

Christoph Grünenwald

Kostenheranziehung bei Eingliederungshilfe für junge Volljährige

Wenn Jugendliche Eingliederungshilfe erst ab 19 beziehen, gilt für diese dann die Vermögensgrenze aus dem SGB XII?

Christoph Grünenwald

Kostenheranziehung bei Eingliederungshilfe für junge Volljährige

Soweit sich die Eingliederungshilfe nach §§ 41, 35a SGB VIII richtet und nicht ambulant er­bracht wird, erfolgt die Kostenheranziehung durch Erhebung eines Kostenbeitrags (§ 92 Abs. 2 SGB VIII). In diesem Rahmen ist das Schonvermögen des SGB XII für junge Volljährige zu berücksichtigen(§ 92 Abs. 1a SGB VIII,§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII,§ 1 S. 1 Nr. 2 VO zur Durchführung des § 90 Ab. 2 Nr. 9 SGB XII).

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