Was erfahre ich hier?
Welches Ziel hat die Beratung durch die Reha-Träger?
Sie sollen den Rehabilitationsbedarf von leistungsberechtigten Personen frühzeitig erkennen und darauf hinwirken, dass diese einen entsprechenden Antrag stellen. Diese Aufgabe haben auch die Integrationsämter und Jobcenter. Sie alle benennen Ansprechstellen, die sich untereinander vernetzen sollen. Die Beraterinnen und Berater in diesen Ansprechstellen informieren zum Beispiel über den Inhalt von Leistungen zur Teilhabe, das Teilhabeplanverfahren, Möglichkeiten für ein persönliches Budget und andere Beratungsmöglichkeiten wie die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Für die Suche nach Ansprechstellen gibt es eine zentrale Website:
Wie hebt sich die Beratung durch die Träger der Eingliederungshilfe davon ab?
Für sie hat der Bundesgesetzgeber sehr genau festgelegt, was Gegenstand der Beratung sein soll. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen personenzentriert zu begleiten und zu unterstützen. Die Beraterinnen und Berater informieren auch über die Leistungen der Eingliederungshilfe und anderer Rehabilitationsträger, Verwaltungsabläufe und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum. Aber sie beraten auch zur persönlichen Situation, zu den eigenen Kräften und Mitteln oder Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Was macht die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB, aus?
In den Beratungsstellen arbeiten vorrangig Menschen mit Behinderungen, die andere kostenlos, niedrigschwellig und barrierefrei beraten. Die Beratungsstellen sind im Sozialraum angesiedelt und unabhängig von den Leistungsträgern und -erbringern. Aufgabe der EUTB ist es vorrangig, Menschen mit Behinderungen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken. Die Beraterinnen und Berater geben Auskunft zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Mehr Informationen zur EUTB gibt es auf der Website der Fachstelle Teilhabeberatung:
Herausforderungen in der Umsetzung
- Gewinnung und Qualifizierung von Personal: Sowohl die Reha-Träger als auch die Träger der Eingliederungshilfe müssen neues Personal gewinnen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die neuen Beratungsaufgaben und den Vernetzungsanspruch qualifizieren und sensibilisieren. Wissensaufbau und Qualifikation von Beraterinnen und Beratern spielt auch für die EUTB eine große Rolle.
- Auf und Ausbau von Netzwerken: Die Reha-Träger sollen nach § 15 SGB I eine „möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle“ sicherstellen. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit müssen sich die Ansprechstellen vernetzen und die Reha-Träger eine lösungs- und ergebnisorientierte Kooperationskultur etablieren.
- Qualitätsstandards entwickeln: Die Reha-Träger sowie die für die EUTB-Beratungsstellen verantwortliche Fachstelle Teilhabeberatung müssen gemeinsame Qualitätsstandards entwickeln, um eine trägerübergreifende, personenzentrierte Beratung sicherzustellen.
- Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit: Teils wissen Leistungsberechtigte nicht, wo sie sich informieren und beraten lassen können. Die Reha-Träger und die EUTB sind gefordert, ihre Angebote besser bekannt zu machen.
Weiterlesen
- Wie wird die Qualität der Beratung durch Reha-Träger, Eingliederungshilfe und EUTB gewährleistet?
- Welche Beratungspflichten liegen beim Träger der Eingliederungshilfe und in welchem Verhältnis stehen sie zur rechtlichen Betreuung?
BTHG-Kompass
Mehr zur Beratung von Menschen mit Behinderungen
Viele Antworten auf Fragen aus der Praxis zu den Beratungsangeboten und -pflichten finden Sie im BTHG-Kompass.