Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX

10. November 2022

Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX

Mit § 132 SGB IX wurde die Möglichkeit eröffnet, Zielvereinbarungen abzuschließen, die sowohl der Erprobung neuer als auch der Weiterentwicklung bestehender Leistungs- und Finanzierungsstrukturen dienen. Die digitale Fachveranstaltung bot einen Einblick in die Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX in Rheinland-Pfalz.

Axel Merschky, Referent für Inklusion im Referat „Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, Wohnen und Arbeiten“ des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz, stellte die Verhandlung von Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX vor. Er ging hierbei auf die Stationen des Umsetzungsprozesses von der Konzeptentwicklung über die Digitalisierung bis zur Gewinnung von Peer-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern ein.
Darüber hinaus wurde hervorgehoben, dass durch § 132 SGB IX im Bereich der Leistungs- und Vergütungsstrukturen neue Möglichkeiten geboten werden und dass damit der leistungsberechtigte Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen in den Vordergrund rückt, während Fragen nach Abrechnung oder Stundenkontingenten nachrangig betrachtet werden. Der Referent ging außerdem auf die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung von Zielvereinbarungen, weitere Vorteile sowie auf Nachteile und Risiken ein

 

Die barrierefreie Präsentation zum Vortrag von Herrn Merschky können Sie hier herunterladen:

Mittschnitt ohne Untertitel

Ähnliche Veranstaltungen

14.03.2023 – 15.03.2023

Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
14.03.2023 - 15.03.2023
Ort
https://umsetzungsbegleitung-bthg.vidivent.de

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Veranstaltung beleuchtete den Weg vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung neuer Leistungen sowie alternative Finanzierungsstrukturen.

27.04.2022 – 29.04.2022

Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX und Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
27.04.2022 09:00 Uhr –
29.04.2022 13:00 Uhr
Ort
https://umsetzungsbegleitung-bthg.vidivent.de

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Veranstaltung beleuchtete den Weg vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung neuer Leistungen, alternative Finanzierungsstrukturen sowie die Arbeit der Schiedsstellen nach § 133 SGB IX.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.