Veranstaltungsdokumentation
Hier finden Sie unsere vergangenen Veranstaltungen mit einem kurzen inhaltlichen Rückblick, Materialien zum Download sowie Audiomittschnitte und Transkripte.
In diesem Webinar wird Tristan Fischer, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetungsbegleitung BTHG, auf die ab 2020 geltenden Regelungen zum Thema Einkommen und Vermögen eingehen und darstellen, was sich mit den Neuregelungen geändert hat.
Max Rössel, wissenschaftlicher Referent beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., wird auf die konkreten Herausforderungen an der Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur Kinder- und Jugendhilfe eingehen. Anschließend beleuchtet er den Umgang damit in der Praxis.
Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG erhalten leistungsberechtigte Personen ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe personenzentriert und damit unabhängig von der Wohnform, in der sie leben. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, die seit dem 1.1.2020 aus dem SGB IX erbracht werden, sollen Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern und ihre selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung stärken. Der räumliche Bezug der Leistungen erstreckt sich auf den eigenen Wohnraum sowie auf den Sozialraum. Als Grundlage für die Feststellung der Leistungen der Sozialen Teilhabe dienen die Bedarfsermittlungsinstrumente der Eingliederungshilfe. Die konkrete Beschreibung der Leistungen erfolgt in den Landesrahmenverträgen, die zwischen Leistungsträgern und -empfänger geschlossen werden.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe grenzen an Leistungen anderer Sozialleistungssysteme an. In der Abgrenzung und Verzahnung dieser Leistungen gibt es noch viele Herausforderungen und offene Fragen. Den Einstieg in diese Webinar-Reihe gestaltet Annett Löwe, juristische Referentin bei der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Rainer Sobota, selbstständiger rechtlicher Betreuer, geht konkreter auf die Beratungslandschaft ein. Er informiert über die Beratungspflichten der Eingliederungshilfe, zur Vernetzung von Beratungsangeboten und „anderen Hilfen“, die Betreuerinnen und Betreuer und ihre Klienten nutzen können.
Am 28. Februar 2020 referiert Matthias Dehmel, wissenschaftlicher Referent des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, auf einer Fachtagung von anlässlich des 20-jährigen Bestehens von "transfer, Unternehmen für soziale Innovation" über den aktuellen Umsetzungsstand des BTHG.
Das Webinar ist der Auftakt zu einer Webinarreihe für Akteure des Betreuungswesens, insbesondere rechtliche Betreuerinnen und Betreuer. In diesem Webinar wird Anja Mlosch, wissenschaftliche Referentin beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., zunächst auf die Rolle von rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern eingehen. Sie ordnet deren Aufgaben in den Kontext der Beratungspflichten der Rehabilitationsträger (§ 12 SGB IX) und der Eingliederungshilfe (§ 106 SGB IX) sowie der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX) ein und erläutert das nun geltende Antragserfordernis.
Mit der ab 2020 in Kraft tretenden dritten Reformstufe des BTHG wird der eigentliche Systemwechsel in der Eingliederungshilfe vollzogen: Menschen mit Behinderungen erhalten ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den etwa notwendigen Grundsicherungsleistungen. Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens stehen daher vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren.
Wie kann die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) für die Bedarfsermittlung genutzt werden? Und welche Rolle spielen die Ziele der Hilfeplanung sowie das Bundesteilhabegesetz dabei? Diese Fragen sind zentrales Thema unserer Vertiefungsveranstaltung „Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF“.
Mit der dritten Reformstufe des BTHG wird am 1. Januar 2020 in der Eingliederungshilfe ein Systemwechsel vollzogen: Menschen mit Behinderungen erhalten nun auch in den bisherigen "Komplexeinrichtungen" ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den Grundsicherungsleistungen. Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens stehen daher vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren. Für die Leistungsberechtigten, die bisher in ihrer eigenen Wohnung betreut wurden, ändert sich diesbezüglich nichts.