Digitale Fachveranstaltung: Einkommen und Vermögen I

Digitale Veranstaltungsreihe "Das BTHG für Akteure des Betreuungswesens"

Einkommen und Vermögen I - Was hat sich zum 01.01.2020 geändert?

Tristan Fischer, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, ging auf die ab 2020 geltenden Regelungen zum Thema Einkommen und Vermögen ein und stellte dar, was sich mit den Neuregelungen geändert hat.

28. April 2020

Einkommen und Vermögen I - Was hat sich zum 01.01.2020 geändert?

Mit Inkrafttreten des BTHG wurden die Regelungen zur Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens in der Eingliederungshilfe schrittweise zugunsten der leistungsberechtigten Person ausgelegt. Für Personen, die ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, bleiben nun mehr finanzielle Mittel zur eigenen Verfügung. Außerdem bleibt zukünftig die Anrechnung des Partnereinkommens bzw. -vermögens bei der Berechnung des Eigenbetrags unberücksichtigt.

In diesem Webinar thematisierte Tristan Fischer, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, die neue Systematik bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe. Dabei wird u. a. darüber informiert, wie die neuen Freibetragsgrenzen ermittelt werden und wie sich der mögliche monatliche Eigenbeitrag berechnen lässt bzw. an wen dieser zu zahlen ist. Des Weiteren wird anhand von Fallbeispielen aufgezeigt, wie sich der Eigenbeitrag von der jeweiligen Familiensituation unterscheiden kann. Zuletzt wird darauf eingegangen, wie die Regelungen zu Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens ausgestaltet sind, wenn Menschen mit Behinderungen gleichzeitig Leistungen aus unterschiedlichen Sozialleistungssystemen beziehen (Eingliederungshilfe/ Pflege zur Hilfe/ Grundsicherung).

 

Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de
Zeit
28.04.2020 11:00 Uhr – 12:00 Uhr

Mitschnitte

Die wesentlichen Änderungen des BTHG für Akteure des Betreuungswesens

Diese digitale Veranstaltungsreihe richtet sich vorrangig an Akteure des Betreuungswesens. Sie thematisiert die wesentlichen Änderungen durch das BTHG, die insbesondere die Arbeit der rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer betrifft.

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