Regionalkonferenz Mecklenburg-Vorpommern

Digitale Regionalkonferenz

AUSGEBUCHT: Regionalkonferenz Mecklenburg-Vorpommern

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG laden Sie zu einer gemeinsamen, digitalen Regionalkonferenz zurm Umsetzungsstand des BTHG in Mecklenburg-Vorpommern ein.

INHALT

Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 wurde der Systemwechsel in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX vollzogen. Alle an der Umsetzung des Gesetzes beteiligten Akteure blicken auf fünf Jahre intensiver Arbeit und tiefgreifende Veränderungen zurück. Nun gilt es, die neue Rechtslage mit Leben zu füllen, Unsicherheiten auszuräumen und neue Formen der Zusammenarbeit zu etablieren.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG laden Beteiligte aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks ein, in diesem herausfordernden Umsetzungsprozess einen Moment inne zu halten. Im Rahmen dieser Regionalkonferenz ziehen Vertreterinnen und Vertreter der Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer, der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen und der Akteure des Betreuungswesens Bilanz zur Umsetzung des BTHG auf Landesebene. Im Fokus stehen Umsetzungserfahrungen sowie aktuelle Herausforderungen. Eröffnet wird die Veranstaltung durch Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport. Ein/e Vertreter/in des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wird einen Überblick zum Umsetzungsstand auf Bundesebene geben.

 

Forum 1 Der Mensch im Mittelpunkt

Mit dem BTHG wurde das Prinzip der Personenzentrierung im deutschen Recht verankert. Der Mensch mit Behinderungen steht im Mittelpunkt des Verwaltungshandelns und der Leistungserbringung. Die Umsetzung dieses Ziels stellt die Praxis vor große Herausforderungen. Das Forum geht auf das Spannungsfeld aus der Steuerungspflicht der Leistungsträger und dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten ein, auf Voraussetzungen für die personenzentrierte Leistungserbringung sowie auf Mitwirkungspflichten und Empowerment-Maßnahmen für Partizipation der Menschen mit Behinderungen im System Eingliederungshilfe. Zu Beginn gibt Carolin Emrich, Behindertenpädagogin, Einblick in Methoden und Instrumente für das Empowerment von Menschen mit Behinderungen. In Vorab aufgezeichneten Vorträgen haben Vertreterinnen und Vertreter der Leistungsträger, Leistungserbringer und der Menschen mit Behinderungen Beispiele aus der Praxis vorgestellt, wie Personenzentrierung umgesetzt bzw. erlebt wird. Die Teilnehmenden diskutieren anschließend, mit welchen konkreten Maßnahmen die Personenzentrierung verbessert werden kann und wie Menschen mit Behinderungen in die (Weiter-)Entwicklung des Systems Eingliederungshilfe eingebunden werden können.

 

Forum 2 Gesamt- und Teilhabeplanverfahren

Das BTHG hat die Aufgaben von Leistungsträgern und Leistungserbringern im Gesamtplanverfahren neu sortiert. Die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte und bedarfsdeckende Leistungserbringung zu schaffen, liegt nun in alleiniger Hand der Leistungsträger. Sie müssen zudem ggf. im Teilhabeplanverfahren mitwirken und die Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern steuern. Das Forum beleuchtet zum einen das Verhältnis zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Vertreterinnen und Vertreter eines Leistungsträgers, eines Leistungserbringers und eine leistungsberechtigte Person aus einer Kommune berichten zu ihren veränderten Rollen in der Umsetzung der Verwaltungsverfahren und zur Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern anhand eines konkreten Falls. Die Teilnehmenden diskutieren die Herausforderungen in der Umsetzung der Verwaltungsverfahren und in der Anwendung des ITP sowie in der Übersetzung des Bedarfs in konkrete Leistungen.

 

Forum 3 Eckpunkte einer sozialraumorientierten Eingliederungshilfe

Seit 2018 ist im SGB IX verankert, dass zum einen die Länder auf eine sozialraumorientierte Eingliederungshilfe hinwirken sollen und zum anderen Leistungsträger die Sozialraumorientierung im Gesamtplanverfahren beachten. Ziel ist es, mit einem an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepassten Sozialraum mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Zu Beginn des Forums erläutert Prof. Dr. Herbert Schubert, Sozial – Raum – Management – Büro für Forschung und Beratung die theoretischen Grundlagen einer am Sozialraum ausgerichteten Eingliederungshilfe. In einem vorab aufgezeichneten Vortrag stellen ein Leistungsträger und ein Leistungserbringer einer Kommune ihren Ansatz vor. Ein/e Vertreter/in der Menschen mit Behinderungen aus der Kommune schildet zudem die Anforderungen und Erwartungen der Akteurinnen und Akteure. Die Teilnehmenden diskutieren anschließend Prozesse für eine sozialraumorientierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe, Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Angebote im Sozialraum sowie Finanzierungsmodelle.

 

Forum 4 Teilhabe am Arbeitsleben

Das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit ist ein wichtiger Aspekt der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit dem BTHG wurde die Teilhabe am Arbeitsleben weiterentwickelt. Menschen mit Behinderungen sollen mit dem Budget für Arbeit und für Ausbildung einen breiteren Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. Andere Leistungsanbieter wenden sich vorrangig an diejenigen, die nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten wollen. Das Forum beleuchtet die Aufgaben, Strukturen und Netzwerke der Werkstätten, Integrationsämter/-fachdienste, Wirtschaftsverbände und weiterer Akteure in Mecklenburg-Vorpommern. In den vorab aufgezeichneten Vorträgen berichten Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsträgern, Werkstätten und Werkstatträten, wie Leistungsberechtigte aktuell unterstützt werden und wie die Werkstätten ihrer Aufgabe nachkommen, Menschen mit Behinderungen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Teilnehmenden diskutieren anschließend welche Strukturen und Maßnahmen vorhanden sein oder verbessert werden müssen, damit die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich machen.

 

ZIELGRUPPEN

Fach- und Führungskräfte der Leistungsträger, Leistungserbringer und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen sowie die Akteure des Betreuungswesens

PROGRAMM

Stand: 19.09.2022

ANMELDUNG

Anmeldeschluss ist der 4. August 2022.

KOSTEN

Mitglieder des Deutschen Vereins: 120 Euro

Nicht-Mitglieder des Deutschen Vereins: 150 Euro

Das Projekt kann eine begrenzte Anzahl kostenfreier Plätze für Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellen. Bitte geben Sie den Bedarf bei der Anmeldung an.

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Die Regionalkonferenz wird auf der DSGVO-konformen Plattform Vidivent stattfinden. Sie erhalten mit dem Zusage-Schreiben des Deutschen Vereins einen persönlichen Aktivierungslink für Ihr Benutzerkonto sowie zwei Termine für Technik-Tests, an denen Sie teilnehmen können. Prüfen Sie darüber hinaus bitte folgende Punkte:

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Sie auf einen PC oder einen Laptop mit Internetverbindung via LAN Zugriff haben. Eine Teilnahme via Tablet ist möglich, jedoch müssen Sie Webex dann über die Webex-App nutzen.
  • Sie benötigen für die Teilnahme unbedingt einen aktuellen Browser. Bevorzugt verwenden Sie Google Chrome oder Firefox. Auch eine aktuelle Version von Microsoft Edge ist möglich. Bitte leeren Sie vor der Veranstaltung den Cache des Browsers.
  • Für Fachforen und Arbeitsgruppen nutzen wir auf Vidivent den Webex Webplayer. Ihre IT muss dafür die UDP 9000- und TCP 5004-Ports in der Firewall freigeben.
  • Bitte benutzen Sie möglichst ein Headset, um via Audioverbindung Fragen und Beiträge ohne Rückkopplung oder Störgeräusche beizusteuern.
  • Teilnehmende von der Bundesagentur für Arbeit und von Jobcentern beachten bitte, dass Sie vom Dienstrechner in der Dienststelle über den gekapselten Browser Zugriff auf Vidivent haben. Die Nutzung des gekapselten Browsers müssen Sie einmalig beantragen. Der Beitritt zu den Webex Meetings ist nicht direkt über Vidivent möglich. Bitte nutzen Sie dafür die Einwahldaten, die wir zur Verfügung stellen.

INFORMATIONEN ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Veranstaltungsplattform Vidivent ist barrierefrei. Die Veranstaltungsteile werden als Livestream übertragen und finden als Webex Meetings statt. Webex ist bedingt barrierefrei. Das Programm kann mit JAWS genutzt und über Tastenkombinationen gesteuert werden.

Die Veranstaltung wird durch Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher begleitet. Die aufgezeichneten Vorträge für die Fachforen werden mit Untertiteln zur Verfügung gestellt. Bitte teilen Sie uns Ihren Unterstützungsbedarf bei der Anmeldung mit.

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Art
Regionalkonferenz
Zeit
22.09.2022 - 23.09.2022
Ort
https://umsetzungsbegleitung-bthg.vidivent.de

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