Regionalkonferenz Ost

Regionalkonferenz Ost

Umsetzungsbegleitung BTHG - Regionalkonferenz Ost

Im Rahmen des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG führten die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die gemeinsame Regionalkonferenz Ost für Vertreterinnen und Vertreter der (zukünftigen) Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer und Organisationen der Menschen mit Behinderungen durch.

Grußworte und Einführung

Grußwort von Uwe Wegener (exPEERienced Teilhabeberatung Berlin)

© Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Grußwort von Uwe Wegener (exPEERienced Teilhabeberatung Berlin)

Eröffnungsrede von Uwe Wegener (exPEERienced Teilhabeberatung)

Nach einer kurzen Begrüßung und organisatorischen Hinweisen durch den Moderator Burkhard Plemper eröffnete Uwe Wegener mit einem ausführlichen Grußwort die Regionalkonferenz. Herr Wegener leitet das Projekt exPEERienced Teilhabeberatung in Berlin. In seinem Grußwort ging er mit dem kritischen Blick der Selbsthilfe der Frage nach, ob durch das Bundesteilhabegesetz gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe in allen Bereichen ermöglicht werden kann.
 
Herr Wegener, selbst Vorsitzender der Selbsthilfeorganisation bipolaris - Manie & Depression Selbsthilfevereinigung Berlin-Brandenburg e. V., kritisierte, dass auf institutioneller Ebene keine gleichberechtigte Teilhabe erfolge. Zudem beschrieb Herr Wegener einige der Schwierigkeiten, die sich bei der Umsetzung des BTHG für Menschen mit Behinderungen, etwa durch Zeitdruck und bürokratische Prozesse, ergeben. Auch an Prozessen zur Bedarfsermittlung übte Herr Wegener Kritik.
Auf der anderen Seite lobte Herr Wegener Fortschritte bei der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesteilhabgesetz, wenngleich sich die ehrenamtlich geprägte Arbeit der Selbsthilfe von der professionellen Arbeit der Vertreter/innen der Leistungsträger und -erbringer unterscheide. Entsprechend forderte Herr Wegener eine ausreichende strukturelle Förderung der Selbstvertretungsorganisationen, damit die Interessen von behinderten Menschen besser eingebracht werden könnten. 
Er kritisierte zudem Beharrungskräfte bei Leistungserbringer bezüglich des Angebots ihrer Leistungen, was dem Prinzip der Personenzentrierung und dem Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen entgegenstehe.

 

 

Vorstellung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG durch Nora Schmidt (DV)

© Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Vorstellung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG durch Nora Schmidt (DV)

Vorstellung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG durch Nora Schmidt (DV)

In ihrer an das Grußwort von Herrn Wegener anschließenden Einführung gab Nora Schmidt einen Einblick in die Arbeit des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG. Sie stellte dabei die Zielsetzung und -gruppen, die Konzeption sowie die Schwerpunktthemen der bisherigen Projektarbeit vor. Zudem wies sie auf die Fachveranstaltungen des Projekts und auf die Möglichkeit der Information und Beteiligung auf der Website www.umsetzungsbegleitung-bthg.de hin.

Umsetzungsstand des BTHG aus Sicht des Bundes

Wolfgang Rombach (Abteilungsleiter BMAS)

Präsentation von Wolfgang Rombach (BMAS)

© Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Präsentation von Wolfgang Rombach (BMAS)

Im Anschluss referierte Wolfgang Rombach (Leiter der Unterabteilung V b - Sozialhilfe und Eingliederungshilfe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) zum Umsetzungsstand des BTHG aus Sicht des Bundes. 
 
Herr Rombach ging in seinem Vortrag auf den Stand der Umsetzung des BTHG und die weitere Planung der Projekte der Umsetzungsunterstützung ein. Er berichtete zum Bundesprogramm Rehapro, zur Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), zur AG Personenzentrierung und zu der Länder-Bund-Arbeitsgruppe. Diese Projekte ordnete er vor dem Hintergrund der zwei grundlegenden Ziele des BTHG, der Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und der besseren Steuerung in der Eingliederungshilfe, ein. Vor allem in den Projekten der modellhaften Erprobung soll das BTHG vor Inkrafttreten des Systemwechsels zum Jahr 2020 einem Praxistest unterzogen werden und bei Auftreten unbeabsichtigter Folgen noch im Jahr 2019 gesetzlich korrigiert werden.
Herr Rombach würdigte insbesondere die Rolle der Länder, die an mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ein großes Interesse hatten und ohne die das Gesetz nicht hätte verabschiedet werden können. 

Aus dem Publikum gab es im Anschluss an den Vortrag von Herrn Rombach eine Frage:

„Wieso wird der Behindertenbeirat nicht an der Länder-Bund-AG beteiligt?“ Herr Rombach wies darauf hin, dass es aus seiner Sicht keinen Politikbereich gebe, in dem die Mitwirkungsmöglichkeiten von Betroffenen so umfänglich sind wie in der Rehabilitations- und Teilhabepolitik. Das bedeute aber nicht, dass es keine Gremien geben dürfe, in denen sich einzelne Akteursgruppen intern austauschen. Dazu gehöre die LBAG. 

Fachforen

Der Nachmittag des ersten war wie der Morgen des zweiten Veranstaltungstages dem intenisven Austausch in vier Fachforen gewidmet.

Forum 1 - Gesamt- und Teilhabeplanverfahren/Bedarfsermittlung

Zur Dokumentation des Forums 1

Forum 2 - Landesrahmenverträge - aktueller Sachstand

Zur Dokumentation des Forums 2

Forum 3 - Trennung der Fach- und existenzsichernden Leistungen

Zur Dokumentation des Forums 3

Forum 4 - Das neue Leistungsrecht ab 2020

Zur Dokumentation des Forums 4

Abschlussdiskussion

Teilnehmer/innen der Abschlussdiskussion

© Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

An der Abschlussdiskussion nahmen auf dem Podium Vertreter/innen der zuständigen Landesministerien teil: Dr. Sybill Klotz (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin), Ute Adolf (Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Sachsen), Robert Richard (Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt) und Ina Riehm (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Thüringen). Ulrike Tenta aus dem Brandenburger Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie musste leider krankheitsbedingt passen.

 

Wie geht es weiter?

Ina Riehm sieht das Land Thüringen auf einem guten Weg. Aufgrund der jahrelangen Vorarbeit sei man gut auf die Umstellung zum 1. Januar 2020 vorbereitet. Bereits seit 2010 operiere man mit einem integrierten Teilhabeplanverfahren. Entsprechend stehe kein radikaler Umbruch bevor. Ambitioniert sei es aber, mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ein einheitliches Rahmenvertragswerk zu beschließen. Lobend hob Frau Riehm Engagement und Kreativität der Akteure bei der sachorientierten Umsetzung des BTHG hervor. Ute Adolf zeigte sich ebenfalls überzeugt, dass die Umstellung in Sachsen gut gelinge. Aber eine einhundertprozentige Umstellung in Sachsen zum 1. Januar 2020 sei unrealistisch. In Sachsen werde beispielsweise im Jahr 2019 ein einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument eingeführt. Umfassende Umstellungen dieser Art benötigten Zeit und Anpassung sowie ständige Evaluation. Insofern werde es in der Übergangszeit Regelungen geben, mit denen Veränderungen negativer Art für alle Beteiligten Akteure vermieden werden sollen.
  
Dr. Sybill Klotz ging zunächst auf die strukturelle Besonderheit Berlins (zweistufige Verwaltung) und die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen ein. Auf der anderen Seite existierten in Berlin bereits seit vielen Jahren fachliche Standards, sodass bei der Umsetzung des BTHG nicht „bei null“ angefangen werden müsse. Nichtsdestotrotz sei der Aufwand enorm. Neben dem Rahmenvertrag müssten in Berlin 1.040 Einzelverträge geschlossen, das Gesamtplanverfahren neugeregelt, ein neues Bedarfsermittlungsinstrument entwickelt und der Träger der Eingliederungshilfe bestimmt werden. Frau Dr. Klotz plädierte dafür, die Eingliederungshilfe in Berlin auch strukturell aus den Sozialämter herauszulösen und Teilhabeämter einzurichten, um bloße „Türschildlösungen“ zu vermeiden. Hierüber werde jedoch noch verhandelt. Optimistisch zeigte sich Frau Dr. Klotz, was den zeitnahen Abschluss eines Rahmenvertrages in Berlin betrifft. Robert Richard verdeutlichte, dass nicht mit dem Mittel der Rechtsverordnung gedroht werde, und unterstrich die gute und sachorientierte Vorbereitung bei der Umsetzung der BTHG-bedingten Neuregelungen. Alle Podiumsteilnehmer wiesen Bedenken zurück, dass zum 1. Januar 2020 bestimmte Leistungen zurückgefahren würden. Vielmehr werde auch nach diesem Datum der Umstellungsprozess nicht abgeschlossen sein.


Schnittstellenproblematiken

Angesprochen auf die Schnittstelle Eingliederungshilfe/Pflege betonte Frau Riehm, dass sich die Länder ein Vorrang-Nachrang-Prinzip gewünscht hätten, um Problematiken, wie sie nun auftauchten, zu vermeiden. Ute Adolf pflichtete ihr bei, dass diese Problematiken nicht vollends durch die Rahmenverträge aufgelöst werden könnten. Durch die Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes sei die Schnittmenge zur Teilhabeleistung nunmehr größer geworden ergänzte Herr Richard. Diesem Umstand müsse Rechnung getragen werden. Auch Frau Dr. Klotz unterstrich, dass dieses Problem nicht auf Länderebene gelöst werden könne. Es müsse aber dafür gesorgt werden, dass die Auseinandersetzung über diese Schnittstelle bei den Fallmanagern bzw. Teilhabeplanern so gering wie möglich ausfalle.


Mangelnde Beteiligung von Menschen mit Behinderungen?

Auch in der abschließenden Fragerunde wurde aus dem Publikum auf den Mangel an Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung des BTHG hingewiesen. Die Podiumsteilnehmer zeigten sich darin einig, dass sowohl bei den Rahmenvertragsverhandlungen als auch bei anderen Aspekten der Umsetzung auf ein hohes Maß an Partizipation hingewirkt werde. Nichtsdestotrotz sei nun „die Stunde der Exekutive“ angebrochen (Robert Richard), deren Aufgabe es sei, in kurzer Zeit Strukturen umzustellen und aufzubauen. Daher läge es im Interesse aller Beteiligten, dass die Vertreter/innen der Länder ihre Pläne darlegen.

Die wichtigste Veränderung sei, so Herr Richard, dass das Gesamtplanverfahren mit dem/der Leistungsberechtigten durchgeführt wird und dass dessen/deren Ziele, Potenziale etc. festgehalten werden. 
 

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