Dokumentation Forum 1 "Bedarfsermittlung orientiert an der ICF - was bedeutet das für die Praxis?"

Zusammenfassung von Forum 1

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF

Das Bild zeigt von links nach rechts Herrn Prof. Dr. Johannes Schädler, Dr. Dieter Schartmann und Thomas Schmitt-Schäfer. Vor ihnen sitzen die Teilnehmenden des Forum 1. Hinter ihnen ist eine Leinwand, auf der die Präsentation zu sehen ist.

© Deutscher Verein

Im Forum 1 berichteten Thomas Schmitt-Schäfer, transfer, und Dr. Dieter Schartmann, LVR, moderiert von Prof. Dr. Johannes Schädler, Universität Siegen, zur Frage "Bedarfsermittlung orientiert an der ICF - was bedeutet das für die Praxis?".

Im Fachforum „Bedarfsermittlung orientiert an der ICF – was bedeutet das für die Praxis?“ haben sich die Teilnehmer/innen mit den gesetzlichen Neuregelungen, Herausforderungen und Lösungskonzepten im Bereich der an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientierten Bedarfsermittlung auseinandergesetzt.

Grundsätze der Bedarfsermittlung nach dem Bundesteilhabegesetz

Hierfür gab zunächst Thomas Schmitt-Schäfer, Inhaber von transfer – Unternehmen für soziale Innovation, in seinem Impulsvortrag „Grundsätze der Bedarfsermittlung nach dem Bundesteilhabegesetz“ einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen durch das BTHG und die Grundlagen der ICF. Hierzu führte er aus, dass durch das BTHG präzisiert wurde, dass der Bedarf unter Verwendung systematischer Arbeitsprozesse und standardisierter Arbeitsmittel, individuell und funktionsbezogen sowie in seiner Gesamtheit und nicht nur begrenzt auf die jeweiligen Leistungsgesetze zu ermitteln ist (§§ 12, 13 SGB IX-neu). Im Eingliederungshilferecht sieht das BTHG zudem vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgt, das sich an der ICF orientiert und die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den neun Lebensbereichen der ICF vorzunehmen hat (§ 118 SGB IX-neu).


Auf Nachfrage aus dem Publikum präzisierte Schmitt-Schäfer, dass hierunter auch die Umweltfaktoren des bio-psycho-sozialen Modells fallen, da diese bei der Betrachtung der Aktivität zwingend einbezogen werden müssen. Sowohl in der Präsentation als auch in der nachfolgenden Diskussion wurde zudem deutlich, dass für eine Bestimmung der Beeinträchtigung der Teilhabe gemäß ICF nicht nur die Körperfunktionen und -strukturen sowie die Leistungsfähigkeit, sondern insbesondere der Wunsch des Menschen mit Behinderungen, in einem Lebensbereich teilzuhaben, relevant sei.


Anschließend wurden von Schmitt-Schäfer zehn Leitfragen vorgestellt und diskutiert, die für die Orientierung eines Bedarfsermittlungsinstruments an der ICF von zentraler Bedeutung seien. Hierzu würden unter anderem Fragen nach der Beeinträchtigung der Teilhabe in allen Lebensbereichen, nach fördernden und hemmenden Umweltfaktoren, nach den Zielen sowie danach, welche speziellen Lebensbereiche der leistungsberechtigten Person wichtig sind und wie Förderfaktoren und Barrieren in diesen Bereichen wirken zählen.


In der anschließenden Diskussion wurde zudem herausgearbeitet, dass die ICF-orientierte Bedarfsermittlung nur ein erster Schritt zu einer gestärkten Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sei, in deren Anschluss die Leistungsplanung im Rahmen der Teilhabe-, Gesamt- bzw. Hilfeplanung stehen müsse. Auf Nachfrage erläuterte Schmitt-Schäfer, dass die ICF sowie verschiedene Bedarfsermittlungsinstrumente Spezifizierungen für die Bedarfsermittlung bei Kindern und Jugendlichen beinhalten.

 

Audiomitschnitt von Thomas Schmitt-Schäfer:

Bedarfsermittlung konkret – Instrument und Verfahren in NRW

Im Anschluss hieran präsentierte Dr. Dieter Schartmann, Fachbereichsleiter Sozialhilfe II beim Landschaftsverband Rheinland, den Aufbau und die Leitideen des neuen Bedarfsermittlungsinstruments „BEI_NRW - Bedarfe ermitteln, Teilhabe gestalten“ der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL). Dieses werde zukünftig in Nordrhein-Westfalen landeseinheitlich zur Anwendung kommen. Die Einführung sei für Mitte des Jahres 2018 geplant, da für eine landeseinheitliche Anwendung zunächst Schulungen durchgeführt und die EDV angepasst werden müssten. Zu den Leitideen des neuen Bedarfsermittlungsinstruments zählt unter anderem, die Wünsche des Leistungsberechtigten in den Mittelpunkt zu stellen, Erhaltungs- und Veränderungsziele zu erfassen, alle Lebensbereiche der ICF abzudecken, ein einheitliches Instrument für alle Zielgruppen zu erstellen und die Berücksichtigung sozialräumlicher Aspekte sowie eine bessere Auswertbarkeit und Durchführung der Interviews zu gewährleisten. BEI_NRW ermittele den Rehabilitationsbedarf diskursiv auf Grundlage eines leitfadengestützten Interviews und verzichte auf die Anwendung von Core Sets.


In der Debatte mit dem Publikum wurde deutlich, dass aus der Bedarfsermittlung nach dem neuen Instrument ein Text resultiert, auf dessen Grundlage in einer Gesamtschau der Leistungsumfang, der zu bewilligen ist, festgestellt wird. Letztlich wurde festgehalten, dass Bedarf keine medizinisch objektivierbare, sondern eine dynamische Kategorie ist.

 

Audiomitschnitt von Dr. Dieter Schartmann:

Zum Nachhören

Audioaufnahme des Vortrags von Thomas Schmitt-Schäfer

Zum Nachhören

Audioaufnahme des Vortrags von Dr. Dieter Schartmann

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.