Dokumentation des Vortrags von Dr. Rolf Schmachtenberg

Zusammenfassung des Vortrags von Dr. Rolf Schmachtenberg

Wo stehen wir? Umsetzungsstand und Herausforderungen aus Sicht des Bundes

Das Bild zeigt Dr. Rolf Schmachtenberg, Leiter der Abteilung Teilhabe, Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe im BMAS, auf der Bühne hinter dem Rednerpult.

© Deutscher Verein

Dr. Rolf Schmachtenberg, Leiter der Abteilung Teilhabe, Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe im BMAS, berichtete zum Umsetzungsstand des BTHG auf Bundesebene.

Dr. Rolf Schmachtenberg (Leiter der Abteilung V – Teilhabe, Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe; Bundesministerium für Arbeit und Soziales) hat in seinem Vortrag zunächst die Ziele und das Inkrafttreten des BTHG benannt, die Projekte und den Stand der Umsetzungsunterstützung ausgeführt sowie die Möglichkeiten zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen in der Umsetzungsphase des BTHG erläutert.

Ziele und das Inkrafttreten des BTHG

Dr. Schmachtenberg führte zunächst aus, dass sich die Politik für Menschen mit Behinderungen in langen Zeiträumen bewege und das BTHG ein weiterer Schritt in diesem Prozess sei. Auf dem Weg vom einrichtungszentrierten Bundessozialhilfegesetz des Jahres 1962 zum personenzentrierten BTHG waren vor allem die Aufnahme des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz 1994, die Einführung von SGB IX und Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) 2001 bzw. 2002, das Inkrafttreten der UN-BRK 2006 sowie der Nationale Aktionsplan 2011 wichtig. Nach der Phase des Gesetzgebungsprozesses zum BTHG befinde man sich nun in der Phase der Umsetzung, in der vor allem Ländergesetze erlassen werden müssten. Ab dem Jahr 2020 folge dann die Phase des Praxistests, bevor in der letzten Phase bis 2023 die Leistungsvoraussetzungen konkretisiert werden.

Hinsichtlich der Ziele verwies Dr. Schmachtenberg auf das Spannungsverhältnis zwischen der Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Lichte der UN-BRK und der Vorgabe, keine neue Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe entstehen zu lassen. Zwar werde mit einer Ausgabensteigerung von etwa 800 Mio. EUR in der Eingliederungshilfe gerechnet, aber die Dynamik, also die Art und Weise, in der jährlich die Ausgaben wachsen, solle gedämpft werden.

Im Rahmen der Vorstellung des Inkrafttretens des BTHG betonte Dr. Schmachtenberg zudem, dass mit dem BTHG das Schonvermögen für Bezieher von SGB-XII-Leistungen erstmals seit 1988 erhöht wurde. Zum Jahr 2020 tritt die dritte Reformstufe des BTHG in Kraft, wobei aus Sicht von Dr. Schmachtenberg dieses Datum nicht mehr verschoben werden könne.

Anschließend wies Dr. Schmachtenberg nochmals auf folgenden Satz aus dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 18/10528) hin, durch den sich auch das BMAS in die Pflicht genommen fühle: „Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen das mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffene neue Recht in der konkreten Rechtsanwendung stets im Lichte der UN-BRK umsetzen werden“. Dr. Schmachtenberg betonte, dass die UN-BRK als einfaches Gesetz neben allen anderen deutschen Gesetzen stehe und in Auslegungsfragen immer heranzuziehen sei.

In der anstehenden Umsetzung des BTHG seien zunächst die Ausführungsgesetze entscheidend, in denen Entscheidungen über Abweichungsklauseln, u. a. beim Budget für Arbeit, getroffen werden. Anschließend seien die Landesrahmenvereinbarungen und die Leistungsvereinbarungen von Bedeutung.

Umsetzungsunterstützung

In der Umsetzungsunterstützung gab Dr. Schmachtenberg einen Überblick über drei Typen von Maßnahmen: Erstens konzeptionelle Maßnahmen (Untersuchung des leistungsberechtigten Personenkreises nach § 99 SGB IX-neu), zweitens beobachtende Maßnahmen (Wirkungsprognose, Finanzuntersuchung) und drittens vorbereitende Maßnahmen (modellhafte Erprobung, Umsetzungsbegleitung).

Die Untersuchung des leistungsberechtigten Personenkreises hat das Ziel, den bisherigen leistungsberechtigten Personenkreis beizubehalten. Das Projekt wird von ISG (Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH), transfer – Unternehmen für soziale Innovation, Prof. Dr. Felix Welti und Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann durchgeführt. Die neue Definition des leistungsberechtigten Personenkreises wird dabei nur ins Gesetz aufgenommen, wenn der Personenkreis damit weder wesentlich erweitert noch verringert wird.

In der Wirkungsprognose hat sich das BMAS zunächst für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie entschieden, da hier zahlreiche neue Aspekte zu beachten seien, bevor die Hauptuntersuchung im Jahr 2018 erfolgen soll. Ziel der Finanzuntersuchung ist die Untersuchung der finanziellen Auswirkungen des BTHG. Problematisch ist dabei, dass die Sozialhilfe in Deutschland statistisch nur unzureichend erfasst sei und dass Verhaltensveränderungen, etwa im Rahmen der Beantragung der neuen Eingliederungshilfe von Personen, die zuvor keine Sozialhilfe beantragen wollten oder konnten, nur schwer kalkulierbar sind. Eine Voruntersuchung hierfür hat die ISG durchgeführt. Die Hauptuntersuchung wird Anfang 2018 vergeben.

Hinsichtlich der modellhaften Erprobung führte Dr. Schmachtenberg aus, dass der Bund Mittel zur Verfügung stelle, um bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der Reform bestimmte Regeln in ihrer Wirkungsweise zu erproben. Im Rahmen der modellhaften Erprobung werden 33 Projekte in 15 Bundesländern gefördert. Die Projekte umfassen diverse Themen des BTHG, darunter vor allem die Trennung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen und das Verhältnis zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege.

Partizipation von Menschen mit Behinderungen

Der Bund sieht verschiedene Möglichkeit der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden an der Umsetzung des BTHG vor. Dies umfasse zum einen den gesetzlich vorgesehenen Teilhabebeirat, in dem Bund und Länder regelmäßig vor einem breiten Akteurskreis über den Stand der Umsetzung des BTHG berichten und hierüber in die Diskussion eintreten. Zum anderen finde im Rahmen der Sitzungen der LBAG eine Vor- und Nachbesprechung mit dem Deutschen Behindertenrat statt, in denen die Themen der LBAG zur Diskussion gestellt würden. Darüber hinaus bestünden in den einzelnen Maßnahmen der Umsetzungsunterstützung spezifische Formate der Partizipation.

Zum Nachhören

Audioaufnahme des Vortrags von Dr. Rolf Schmachtenberg

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