Wo stehen wir? Umsetzungsstand und Herausforderungen aus Sicht der Kommunen
Dr. Uda Bastians bezeichnete in ihrem Vortrag die engen Zeitfristen, die im BTHG vorgegeben sind, als größte Herausforderung für die Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes. Insofern appellierte sie an den Gesetzgeber Fristen vorzusehen, die auch eingehalten werden können.
Kommunen begrüßen Umsetzungsunterstützung
Als wichtigstes Projekt und zugleich als Neuerung in der Sozialgesetzgebung identifizierte sie die Umsetzungsunterstützung in Art. 25 SGB IX-neu, die von Seiten der Kommunen sehr begrüßt wird. Besonders zentral sei dabei die Untersuchung der finanziellen Auswirkungen, da finanzielle Aspekte im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen um das BTHG standen.
Herausforderungen aus Sicht der Kommunen
Als weitere Herausforderung benannte Dr. Bastians die vielen offenen Fragestellungen zu Regelungen, die bereits im Jahr 2018 in Kraft treten. Hierzu zählen vor allem die Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe, die die Grundlage für die Verhandlungen der neuen Rahmenverträge bilden, die Bestimmung der Bedarfsermittlungsinstrumente, der neue Teilhabeverfahrensbericht, für dessen Anwendung die Kommunen ausreichend Zeit, eine Verschlankung der Datenerhebung und den Datenübermittlungsweg über das Statistische Bundesamt fordern sowie die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Für letztere führte Dr. Bastians an, dass diese, angesichts der Bewerbung von Wohlfahrtsverbänden bei gleichzeitiger Ablehnung der Bewerbung von Kommunen, die nicht Träger der Eingliederungshilfe sind, auch wirklich unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern gestaltet werden müsse. Angesichts der noch offenen Frage nach der Bestimmung der zukünftigen Träger der Eingliederungshilfe seien die Träger der Sozialhilfe in den vorbereitenden Arbeiten zur Umsetzung des BTHG eher mit angezogener Handbremse tätig.
Aufgaben über 2023 hinaus
Abschließend wies Dr. Bastians darauf hin, dass mit dem Ende der Umsetzung des BTHG im Jahr 2023 noch nicht das Ende des Inklusionsprozesses erreicht sei. Vielmehr stünde aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände noch aus, eine inklusive Bildung auch im Schulsystem zu erreichen, die Belange der Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen.
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