Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Im Rahmen eines Informationsschreibens vom 21. Februar 2020 stellt das BMAS seine Rechtsauffassung zum Thema Mittagessen auf Außenarbeitsplätzen dar. Hierbei geht es vor allem um die Frage der Bewilligung des Mehrbedarfs, wenn die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nicht in festen Räumlichkeiten angeboten wird.
Das BMAS hat im Rahmen der mehrstufigen „Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (LTA)“ nun den Abschlussbericht zum Projektmodul „Perspektive der Leistungserbringer” veröffentlicht. Untersucht wurden Leistungserbringer, die Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation der Förderkategorie II und III anbieten. Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit. Wir haben den Inhalt für Sie zusammengefasst.
Der ITP Brandenburg wurde zusammen mit den zugehörigen Arbeitshilfen und Rundschreiben auf der Website des Landesamts für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den zweiten Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen der Umsetzungsunterstützung des BTHG gemäß Art. 25 Abs. 7 BTHG veröffentlicht.
Mit dem Jahreswechsel sind weitere Änderungen durch das BTHG in Kraft getreten. Die Reformstufe 3 steht dabei ganz im Zeichen der Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen.
Anfang Dezember 2019 wurde der Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Begleitforschung der modellhaften Erprobung des Bedarfsermittlungsinstruments Baden-Württemberg (BEI_BW) veröffentlicht.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat Musterformulare für verschiedene Vorgänge im Rahmen des trägerübergreifenden Reha-Prozesses veröffentlicht.
Die Richtlinie des GKV-Spitzenverbands nach § 71 Abs. 5 Satz 1 SGB XI zur Abgrenzung stationärer Einrichtungen von anderen Räumlichkeiten ist am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten.
Ende Dezember 2019 wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) der erste Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX veröffentlicht.
Das BMAS hat in den Jahren 2018 und 2019 die Wirkung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 13 SGB IX untersucht (§ 13 Abs. 3 SGB IX). Die Kienbaum Consultants International GmbH wurde in einem Konsortium mit den Professoren Dr. Harry Fuchs und Dr. Matthias Morfeld zur Unterstützung dieses gesetzlichen Auftrags beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen nun vor.
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