Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
„Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern […].“ So lautet der erste Satz in § 113 Abs. 1 SGB IX (ab 2020). Mit der im Juli 2018 gestarteten bundesweiten „InitiativeSozialraumInklusiv – ISI“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Barrierefreiheit in Kommunen fördern und somit die Voraussetzungen für die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern.
Es war ein Treffen der Pioniere: Am 13. und 14. September 2018 kamen in Berlin erstmals Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsträgern zusammen, die sieben verschiedene Regelungsbereiche des BTHG erproben, welche zum 1. Januar 2020 in Kraft treten werden. Im Zentrum stand der Austausch über den Stand der Modellprojekte, bestehende Herausforderungen und Lösungsansätze sowie Wissenstransfer.
Zur besseren Übersicht über den Umsetzungsstand in den Bundesländern haben wir Ihnen in einem Dokument Informationen aus den Ausführungsgesetzen bzw. Gesetzentwürfen zusammengestellt.
Die aktuelle Ausgabe des „Archivs für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit“ (49. Jahrgang, Nr. 3/2018) beschäftigt sich mit einem Thema, dass durch das BTHG neuen Auftrieb erhalten hat: Wie lassen sich Wirkung und Wirksamkeit sozialer Einrichtungen und Dienste messen?
Die Ausgabe 3/2018 von „Gemeinsam leben - Zeitschrift für Inklusion“ beleuchtet verschiedene Entwicklungen im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Einen Beitrag zu den Neuregleungen und praktischen Herausforderungen für die Träger der Eingliederungshilfe im Bereich Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung hat Dr. Florian Steinmüller, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, verfasst.
Mit einem Rundschreiben vom 20. Juli 2018 hat das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie über die Veröffentlichung der Arbeitsversion 2.0 des Bedarfsermittlungsinstrument BedarfsErmittlung Niedersachsen (B.E.Ni) informiert.
Der Bundesrat hat einen Entwurf zu einigen notwendigen Ergänzungen des BTHG vorgelegt, dessen Inhalt wir hier kurz zusammenfassen. Die Änderungen werden nun im Rahmen des Gesetzesentwurfs zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ins Bundeskabinett eingebracht. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Anfang Juli 2018 wurde der Zwischenbericht des Forschungsvorhabens „Rechtliche Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe“ als Bundestagsdrucksache 19/3242 veröffentlicht.
Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon hat Anbieter von Wohnsettings zu ihrem Umgang mit den Neuregelungen durch das BTHG befragt. Die Studie wurde Anfang Juli veröffentlicht und dokumentiert das aktuelle Stimmungsbild der Leistungserbringer in Hinblick auf die noch laufenden bzw. noch zu führenden Rahmenvertragsverhandlungen.
Im Rahmen der AG Personenzentrierung haben sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, sowie die Vertretungen der Leistungsträger und Leistungserbringer darauf verständigt, auf welche Weise ab dem 1. Januar 2020 die Kosten der Unterkunft zu ermitteln sind und wie die dabei anzuwenden Rechtsgrundlagen auszulegen sind.
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