Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Mit dem „Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ sind neue Änderungen zum BTHG im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl I S. 473ff.).
Das mit dem BTHG verfolgte Ziel, das Wunsch- und Wahlrecht zu verbessern und personenzentrierte Leistungen zur möglichst selbstbestimmten vollen und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewähren, ist ein komplexer Prozess. Neben der Weiterentwicklung der Leistungen und Strukturen der Eingliederungshilfe setzt er eine Umstellung der gesamten Finanzierungssystematik voraus.
In einem Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht einem Antrag stattgegeben, der es bisher von Wahlen ausgeschlossenen Menschen mit gerichtlich bestelltem Betreuer/innen sowie psychisch kranken Menschen ermöglicht, an der Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 teilzunehmen.
Am 29. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geurteilt, dass die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse verfassungswidrig sind. Nicht wählen durften bisher in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG. Laut BVErfG kann ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht nur dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn bei einer bestimmten Personengruppe davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit der Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen nicht in hinreichendem Maße besteht.
Anlässlich der Wahlen zum Europäischen Parlament Ende Mai 2019 hat der Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) Forderungen veröffentlicht, die zur Stärkung der Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen beitragen sollen. Seine Forderungen stellt der CBP auch in leichter Sprache zur Verfügung.
Das BMAS hat Mitte März 2019 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften“ veröffentlicht.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat eine Empfehlung zur Förderung von „Zuverdienstmöglichkeiten“ im Bereich des SGB IX veröffentlicht. In einer Empfehlung aus dem Jahr 2009 hatte sich der Deutsche Verein bereits mit Zuverdienstmöglichkeiten auseinandergesetzt und dabei u.a. den Gesetzgeber aufgefordert, Zuverdienst als Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben gesetzlich zu verankern.
Was ist Wirkung? Und wie misst man sie? Das waren am 14. und 15. Februar 2019 die Ausgangsfragen des Kongresses „Wissenschaft trifft Praxis: Wirkungskontrolle in der Behindertenhilfe – oder die Frage nach dem gelingenden Leben“, veranstaltet von dem Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe (BeB), dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, dem Berliner Institut für christliche Ethik und Politik (ICEP) der Katholischen Hochschule für Sozialwesen, dem Diakoniewissenschaftlichen Institut der Universität Heidelberg sowie dem Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Seit Februar 2019 liegt die neue Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation vor. Sie widmet sich den Phasen des Rehabilitationsprozesses von der Bedarfserkennung über die Leistungserbringung bis zur Nachsorge.
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