Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist seit dem 1. Mai 2017 Träger des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert. Die zunächst bis Ende 2019 angedachte Förderung wurde nun um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. In einem Interview erläutert Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins, die Neuerungen für den kommenden Projektzeitraum.
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 im zweiten Durchgang dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Darin enthalten sind auch mehrere Änderungen zum Bundesteilhabegesetz, u.a. die Weiterförderung der EUTB nach 2022 und die Einführung eines Budgets für Ausbildung.
Ab dem 1. Januar 2020 gilt für Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben, dass sie die Kosten für ihre Verpflegung (Warenwert) aus ihrer Grundsicherung finanzieren. Leistungserbringer, die Verpflegungsleistungen, also auch die Zubereitung der Speisen, erbringen, müssten dafür die volle Umsatzsteuer von 19 Prozent abführen und entsprechende Beträge gegenüber den Leistungsberechtigten abrechnen.
Ab dem 1. Januar 2020 ist das Mittagessen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder vergleichbaren tagesstrukturierenden Angeboten für die Leistungsberechtigten Teil ihrer existenzsichernden Leistungen. Der Betrag wird dann aus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt.
Am 7. November 2019 wurde das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom Bundestag beschlossen. Darin enthalten sind auch Änderungen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Der Bundesrat hat dem Gesetz am 29. November 2019 im zweiten Durchgang zugestimmt.
Der Bundesrat hat am 8. November 2019 im zweiten Durchgang dem "Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften" zugestimmt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat unter www.ansprechstellen.de ein Online-Verzeichnis mit den Kontaktdaten von Ansprechstellen und -partner für Rehabilitation und Teilhabe eingerichtet.
Der Bundestag hat am 17. Oktober 2019 ein Änderungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), das „Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften“, beschlossen. Mit dem Änderungsgesetz werden gesetzliche Unklarheiten in Vorbereitung auf die Umsetzung der dritten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 beseitigt. Der Bundesrat hat dem Änderungsgesetz am 8. November 2019 zugestimmt.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) hat ein Online-Wissensportal für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer veröffentlicht. Die Webseite informiert über die wichtigsten Änderungen durch das BTHG.
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