Peer Counseling darf die Peers nicht ausschließen

BTHG-Kompass

EUTB

Um die Position der Menschen mit Behinderungen im Verhältnis zu den Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern zu stärken, fördert das BMAS die ergänzende
unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht.

Peer Counseling darf die Peers nicht ausschließen

Peer Counseling sollte Beratung auf gleicher Augenhöhe bieten, von Betroffenen zu Betroffenen. Man sollte nicht zu stark die Ausbildung reglementieren, bzw. den Zugang zu einer Peer Counseling-Stelle nicht von einem einschlägigen Studium abhängig machen. Dann schließt man die aus, die unter Umständen aufgrund der Behinderung kein Studium absolviert haben. Training-on-the Job wäre hier sinnvoll.

Qualitätssicherung durch Grundqualifizierung über die Fachstelle EUTB

Genau diese von Ihnen angesprochene Beratung auf Augenhöhe soll durch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) nach § 32 SGB IX gefördert werden.
Ein Studium ist dazu nicht erforderlich. Die Beratenden absolvieren lediglich eine verpflichtende Grundqualifizierung. Dies erschien dem Gesetzgeber angesichts der unübersichtlichen Rechtslage geboten, um die Qualität der Beratung sicherzustellen.

Über die Website der der Fachstelle Teilhabeberatung wird ersichtlich, dass ein Großteil der Beratungsstellen tatsächlich durch Selbsthilfeverbände betrieben wird.


 

 

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