Überbrückungszeit durch Arbeitsplatzwechsel anderer Leistungsanbieter zu Unternehmen auf dem ersten Arbeitsmarkt
Angenommen der andere Leistungsanbieter hat einen Beschäftigten auf einem Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt platziert. Nun steht der Übergang vom anderen Leistungsanbieter auf den neuen Arbeitgeber an. Was geschieht in einer eventuellen Leerzeit bzw. Überbrückungszeit?
Überbrückungszeit vom Einzelfall abhängig
Für die Überbrückungszeit zwischen einem anderen Leistungsanbieter und einem neuen Arbeitgeber auf dem ersten Arbeitsmarkt kann keine allgemeingültige Antwort gegeben werden. Vielmehr wird es vom Einzelfall abhängen, ob diese Übergangszeit z. B. durch Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente oder beispielsweise durch ein Praktikum oder eine Weiterbeschäftigung beim anderen Leistungsanbieter gefüllt werden kann.