Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Modellprojekt

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt


Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

Kurzbeschreibung

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integrationen des Landes Sachsen-Anhalt erprobt alle in Ziffer 2 der Richtlinie des BMAS vom 23. Juni 2017 genannten Gegenstände anhand repräsentativer Fallgrößen im Land Sachsen-Anhalt modellhaft. Die Fallbearbeitung erfolgt parallel zum bisherigen Recht modellhaft nach den Vorschriften des künftigen Rechts. Die Unterschiede in den Ergebnissen sollen sowohl hinsichtlich der ökonomischen Folgen für die Leistungsberechtigten, die Leistungsträger und für die Leistungserbringer festgestellt als auch fachlich vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des BTHG beleuchtet werden. Das Projekt ist bei der für die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege und die Grundsicherung (SGB XII) zuständigen obersten Landesbehörde mit zwei wissenschaftlich qualifizierten Kräften angesiedelt. Die oberste Landesbehörde arbeitet mit den nachgeordneten Behörden, insbesondere mit der Sozialagentur des Landes Sachsen-Anhalt, den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zusammen. Gleichzeitig erfolgt eine Vernetzung mit den entsprechenden Projekten zur modellhaften Erprobung, die von den Sozialämtern der Landkreise unmittelbar durchgeführt werden.
Im Zusammenhang mit der Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen werden Einrichtungsträger mit einbezogen. Hierbei werden sowohl die Auswirkungen auf die Leistungsberechtigten der jeweiligen Einrichtung als auch auf die Einrichtung bzw. den Einrichtungsträger selbst betrachtet. In diesem Zusammenhang sollen auch alle anderen Gegenstände der modellhaften Erprobung untersucht werden und die Leistungsberechtigten einbezogen werden, soweit Angaben fehlen.

Darüber hinaus werden stichprobenweise auch die Auswirkungen der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe auf Leistungsberechtigte außerhalb der genannten Einrichtungen insbesondere in den Landkreiseisen untersucht, die kein eigenes Modellprojekt beantragt haben.
Ein wesentlicher Aspekt der bisherigen Umsetzung ist der regelmäßige Austausch und die Beratung aller Modellprojekte des Landes Sachsen-Anhalt. Hierbei werden vorrangig die Regelungsbereiche, die alle vier Modellprojekte des Landes gemeinsam erproben, also 1, 3 und 4, besprochen. Dabei wurde bisher die Herangehensweise durch die Erarbeitung von Prüfpfaden und Prüfschemata abgestimmt.
Im Modellprojekt des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt selbst wird derzeit vornehmlich der Regelungsbereich 6 untersucht. Dazu wird – unter Bezugnahme auf den flächenzentrierten Ansatz – ein Konzept zur Ermittlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung erarbeitet. Hierzu werden in stationären Einrichtungen die Flächen und der Zweck der Fläche erfasst. In einem weiteren Schritt erfolgt die Zuordnung der Flächen zu den Kategorien Wohn-, Fachleistungs- bzw. Mischfläche, um dann, nach der Kostenerhebung, die ermittelten Kosten den einzelnen Kategorien zuordnen zu können.

Wirkungsbereich des Projekts

Die Untersuchungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen ohne Einschränkungen im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt.

Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur

Die modellhafte Erprobung erfolgt durch zwei Referenten, welche an das zuständige Fachreferat 31 „Menschen mit Behinderungen, Sozialhilfe, gesellschaftliche Teilhabe“ des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt angegliedert sind. Eine Kooperation erfolgt mit allen Behörden in Sachsen-Anhalt, die federführend mit der Umsetzung der Eingliederungshilfe nach dem BTHG befasst sind. Das sind das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, die Sozialagentur, das Landesverwaltungsamt sowie die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.

Themen der Fallbearbeitung

  • Einkommens- und Vermögensanrechnung
  • Assistenzleistungen in der sozialen Teilhabe
  • Umsetzung des Rangverhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege
  • Prüfung der Zumutbarkeit und Angemessenheit
  • gemeinschaftliche Leistungserbringung
  • Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung

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