Kurzbeschreibung
In der Projektlaufzeit wird sukzessive für alle Leistungsbezieher, die nach neuem Recht voraussichtlich Assistenzleistungen in der Sozialen Teilhabe beanspruchen würden, zusätzlich zur bestehenden eine virtuelle Bedarfsermittlung und Leistungsplanung nach der künftigen Rechtslage durchgeführt. Zudem erfolgt die virtuelle Einkommens- und Vermögensprüfung. Auch die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Leistungserbringung wird geprüft. Die qualitativen und quantitativen Auswirkungen werden den aktuell gewährten Leistungen gegenübergestellt. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Unterscheidung von Assistenzleistungen durch Fachkräfte versus Nicht-Fachkräfte, der Kostendynamik und der Abgrenzung gegenüber anderen Leistungsansprüchen.
Für den Regelungsbereich „Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe nach Artikel 1 Teil 2 von den Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (existenzsichernde Leistungen)“ erfolgt im Rahmen von Workshops zunächst die theoretische Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungsbestandteilen. Ausgehend von den bisherigen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen werden die Leistungsbestandteile nach dem neuen Recht den Kategorien zugeordnet und Kosten definiert. Weiterführend wird in enger Vernetzung zwischen Finanzund Sozialverwaltung die Trennung fiktiv exemplarisch für zwei Einrichtungen vollstationärer Leistungstypen durchgeführt. Die fachlichen und monetären Auswirkungen werden im Rahmen eines neu zu etablierenden Fach- und Finanzcontrollings überwacht und untersucht. Um eine valide Datenerhebung zu gewährleisten, wird ergänzend zur Fachsoftware das Controlling-Modul PROSOZ KRISTALL implementiert. Mit Hilfe eines zu entwickelnden Kennzahlen-Sets wird ein aussagefähiges Berichtswesen geschaffen. Dieses dient der Kontrolle der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung. Im Rahmen des Finanzcontrollings werden darüber hinaus die Beteiligungen anderer Sozialleistungsträger an der Gesamtfinanzierung der individuellen Bedarfe sowie die Kostendynamik einschließlich der Erstattungsverfahren untersucht. Es erfolgt eine vergleichende Gegenüberstellung der Finanzierungssysteme und der Lastenverteilung.
Wirkungsbereich des Projekts
Landkreis Sonneberg
Beschreibung der Einbindung in die vorhandene Verwaltungsstruktur
Das Projekt ist innerhalb der Kreisverwaltung federführend im Amt für Teilhabe und Soziales verortet. Die Umsetzung wird ämterübergreifend zusammen mit der Finanzverwaltung verantwortet und realisiert. Als internes Gremium wurde eine ämterübergreifende Arbeits- und Steuerungsgruppe gebildet, die monatlich berät.